tag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post6245580171239481946..comments2023-06-12T12:37:20.647+02:00Comments on Windmühlen? Zum Angriff!!!: FSK: Kino vs. DVDGreen Ninjahttp://www.blogger.com/profile/10547165619841631047noreply@blogger.comBlogger8125tag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-61851098232450863712011-02-20T00:49:33.281+01:002011-02-20T00:49:33.281+01:00Ich denke, die FSK hat sich nur nicht richtig ausg...Ich denke, die FSK hat sich nur nicht richtig ausgedrückt in ihrer Antwort: der Gesetzgeber geht davon aus, dass es vor allem zuhause für Minderjährige leichter möglich ist, sich für ihr Alter ungeeignete Filme anzusehen als im Kino; auch wenn die Alterskontrolle der Kinos vielleicht nicht perfekt sein mag, ist es sicherlich schwerer sich dort einen <br />FSK-18-Film anzusehen als wenn Papa oder Mama zuhause einen solchen griffbereit herumliegen lassen. DAS ist der Gedanke, der hinter dem Gesetz steht.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-34764192588959111032010-12-02T00:09:00.607+01:002010-12-02T00:09:00.607+01:00@ buzzti:
... das ist gem. § 11 Abs. 1 und 2 JuSch...@ buzzti:<br />... das ist gem. § 11 Abs. 1 und 2 JuSchG auch korrekt: <br /><br />(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.<br />(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.<br /><br />Man darf also z.B. auch nicht mit seinem 5-jährigen Kind in einen kinofilm "ab 6" o.ä..<br /><br />Die "parental guidance"-Reglementierung ist den unionsparteien übrigens zu lax, die wollen die regelmäßig ganz abschaffen.........Vicarochanoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-10832780181872830052010-12-01T20:45:40.748+01:002010-12-01T20:45:40.748+01:00@M@Max: ich glaube mit Umgehungskäufe ist gemeint ...@M@Max: ich glaube mit Umgehungskäufe ist gemeint "hey Sie, können Sie das da für misch kaufen?" ^^<br /><br />@purchaser:<br />http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=3655654<br />Ich glaube die Schnittfassung wird vom Verleih eingereichtGreen Ninjahttps://www.blogger.com/profile/10547165619841631047noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-49529410767486662012010-12-01T20:38:18.263+01:002010-12-01T20:38:18.263+01:00@purchaser
Herrlicher Kommentar.
Ja alles Vorbilde...@purchaser<br />Herrlicher Kommentar.<br />Ja alles Vorbilder. Durch und durch...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-16812782029361780612010-12-01T19:07:31.866+01:002010-12-01T19:07:31.866+01:00Ich habe andere Erfahrungen an der Kinokasse... Al...Ich habe andere Erfahrungen an der Kinokasse... Als meine zwei Brüder (damals 1 Woche vor 16. Geburtstag) mit meinem Vater in "Matrix Reloaded" (Ab 16) wollten, durften sie nicht rein da man angeblich in einen 16er Film auch mit elterlicher Begleitung nicht reingehen kann...buzztinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-32795243398281509132010-12-01T19:05:02.693+01:002010-12-01T19:05:02.693+01:00So eien Aussage würde ich mal an den Handelsverban...So eien Aussage würde ich mal an den Handelsverband weiterleiten. Es kann ja wohl nicht sein das Mitarbeiter des Einzelhandels so diffamiert werden. Zumndest ein Protestbrief wäre da fällig.M@MAXnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-85782627037603336242010-12-01T18:31:15.768+01:002010-12-01T18:31:15.768+01:00Was müssen die für ein genaues Händchen haben, das...Was müssen die für ein genaues Händchen haben, dass sie chirurgisch sicher genau die zwei Minuten herausschneiden, die solch einen doch recht geringfügigen Alterskennzeichnungsunterschied berücksichtigt lassen. Was sind das für durcheistigte Lichtgestalten, so voll moralischer und ethischer Eleganz, dass sie überhaupt zu solch verantwortungsvoller Tätigkeit fähig sind. Was ist das für ein diffiziles, feinsinniges System, das wir Außenstehenden nur ehrfüchtig bestaunen können.<br />Waren die eigentlich schon mal im Ausland? Ich meine draußen, drüben, bei den Wilden... bei den freien Völkern!purchaserhttp://www.play-purchaser.de/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3619145278770914281.post-83868431197479036422010-12-01T16:02:39.422+01:002010-12-01T16:02:39.422+01:00"Begründet wird dies im Jugendschutzgesetz da..."Begründet wird dies im Jugendschutzgesetz damit, dass die Kontrolle an den Kinokassen strikt ist."<br /><br />LOOOOOl, made my day. Ich bin mit 16 schon in 18er Filme gegangen, und mein Bruder mit 12 in 16er. Da ist die Alterskontrolle an Ladentheken inzwischen auf jeden Fall strenger.Scubanoreply@blogger.com