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Ich bin erstmal fassungslos. Der Verkäufer weißt den Vater auf die Alterskennzeichnung hin, er nimmt es zur Kenntnis und kauft das Spiel trotzdem. Ich hab gesagt, dass der Knirps noch keine 8 gewesen sein kann, oder? Eher so 6. Und sein Vater kauft für ihn fucking Grand Theft Auto!
Erstmal der juristische Teil: Das Spiel wurde an den Vater verkauft und ihm steht es frei dieses von der USK ausgezeichnete Spiel an seinen Sohn weiter zu geben. Aus dem F.A.Q. der Behörde:
Gibt es behördliche Konsequenzen für Eltern, die sich nicht an die Altersangaben halten?Rein rechtlich gesehen ist hier alles total in Ordnung. Aber ich glaube nicht, dass der Vater eine Vorstellung davon hat, was er seinem Sohn da grade gekauft hat. Auf der anderen Seite glaube ich auch nicht, dass der Kleine wirklich realisiert, was er da bekommen hat. Vermutlich wird er 'ne Weile mit dem Auto rumfahren und irgendwann durch Zufall die Schusstaste entdecken.
Nein, der Staat regelt nicht, wie welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Das ist und bleibt Recht und Verantwortung der Eltern.
Die Frage ist: Wie soll man mit so einer Situation umgehen? Als Verkäufer versucht man unter Umständen einem Konflikt mit dem Kunden aus dem Weg zu gehen. Kann ich bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Würde es selber nicht so tun, aber man muss auch die Position dieses Verkäufers bedenken. Ich hatte selber überlegt mich noch einzuklinken, hatte aber nicht das Gefühl, dass es bei diesem Fall viel bringen würde. Rückblickend hätte ich doch was sagen sollen, aber das wäre dann auch sehr respektlos den Mitarbeitern gegenüber gewesen.
Am meisten frustriert mich an dieser ganzen Geschichte, dass das Kind jetzt an einem Spiel sitzt, dass es womöglich gar nicht versteht. Dabei gäbe es auf der PSP doch sicher noch geeignetere Titel.
Tatsächlich ist das Thema recht komplex. Natürlich haben Eltern die Elterliche Sorge (§1626 BGBff umgs. Sorgerecht) für Ihr Kind. Das bedeutet ich darf meinem 8 jährigen GTA kaufen und es mit nem Bier in der Hand zocken lassen. Aber ich habe die Pflicht (ergibt sich aus der Elterlichen Sorge) im Sinne des Kindeswohl zu handeln. Wenn dieses Kindeswohl verletzt ist greifen die staatlichen Wächterämter ein (Familiengericht und Jugendämter). Diese entscheiden dann im Einzelfall ob Eltern und Kinder mit Auflagen oder Strafen versehen werden. Z.B. Elternschulung und erzwungener Alkoholentzug.
AntwortenLöschenEine ähnliche Situation hatte ich letztens in der Videothek: Ich stehe am Tresen und werde bedient, neben mir steht auch so ein Knirps. Als der Verkäufer (Verleiher?) dann Final Destination 4 im Regal umpackt, zeigt der Knirps darauf und erzählt seiner Mutter, die daneben steht, dass das ein lustiger Film war.
AntwortenLöschenWTF?
Als ich den Verkäufer darauf ansprach meinte er auch nur, dass sie nichts machen können, da ja die Mutter die DVDs ausleiht...
Noch Fragen? Neee, keine Fragen mehr...isklar.
Unabhaengig vom Inhalt: Inwiefern ist es denn fuer die Geschichte relevant, dass die genannten Personen [vermutlich] arabischer Abstammung waren?
AntwortenLöschenOhne hier irgendwas unterstellen zu wollen, ist mir wirklich nicht ganz klar, warum du der Meinung gewesen bist, das erwaehnen zu muessen.
Gute Frage, lass mich einen Moment an der Antwort feilen.
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Allem Anschein nach hat die Familie einen Migrationshintergrund. Möglicherweise hat der Vater deshalb Probleme damit den Inhalt des Mediums einzuschätzen. Betonung auf "möglicherweise", ich weiß, dass ich mich grade auf dünnem Eis bewege.