Montag, 27. Juli 2009
Gamersunity
Erstmal eine Ankündigung: Ich arbeite jetzt offiziell als Redakteur für GamersUnity, einem deutschsprachigem Spielenetzwerk. So kann ich meine Schreibwut ausnahmsweise mal anders kanalysieren als immer nur Politikern zu schreiben und endlich mal über Spiele reden, was im Rahmen der ganzen K-Wort Debatte irgendwie in den Hintergrund gerückt ist. Meine ersten Texte, Previews zu Marvel: Ultimate Alliance 2 sowie TMNT Smash-Up und eine Kritik zu the Secret of Monkey Island: Special Edition, sind bereits online. Weitere Kritiken folgen im August.
Ebenfalls über GamersUnity, erreichte mich diese Meldung. Von all den Dingen, die sich Spieler in den letzten Monaten haben gefallen lassen müssen, macht mich das mal so richtig wütend. Auch bei Stigma-Videospiele wird heiß darüber debatiert.
So, das wars erstmal. Ich meld mich wieder wenn ich wieder was zu melden hab.
*Ninja vanish*
Mittwoch, 15. Juli 2009
eine kleine Anekdote
Am letzten Montag war im örtlichen GameStop. Seit der vor ein paar Monaten aufgemacht hat, gehe ich 2-3 mal die Woche hin und kuck mich einfach ein bissl um.
Ich kam also in den (recht kompakten) Laden rein und schaute mir aus Gewohnheit zuerst wieder die gebrauchten Gameboyspiele in der Vitrine an, in der Hoffnung, dass Metroid: Zero Mission irgendwann drinliegt.
Als ich wieder den Kopf hob, stand da ein ca. 12-jähriger, stohblonder junger Mann vor mir, in seinen Händen eine gebrauchte Fassung von Valves Orange Box für die 360. Es entwickelte sich folgendes Gespräch:
Er: "Entschulding. Können Sie das für mich kaufen."
Ich freue mich wie ein Schneekönig. Ich liebe solche Situationen.
Ich: "Nein, aber soll ich dir sagen warum nicht?"
Er: (nickt)
Ich: "1. wäre ich dann genau die Lücke im System die Jugendschützer so anprangern und deswegen erwachse.... volljährigen Spielern wie mir das Leben so schwer machen. Und
2. Das Spiel ist geschnitten. Das willst du so nicht haben.
Wenn du es unbedingt haben willst, sag es deinen Eltern."
Er: "Ich habs schon auf dem Computer."
Ich: "Ausgezeichnet. Dann kannst Du es deinen Eltern ja zeigen und ihnen erklären warum sie es dir kaufen sollen."
Ich zog grinsend in Richtung Wii-Regal.
Solche Momente machen mich einfach glücklich. Ich kann nicht anders.
Als ich einige Minuten später wieder gehen wollte, sah ich den Jungen mit seinem Kumpel sich durch diverse PS3 Ego-Shooter wühlen. Aus Neugier fragte ich ihn dann noch warum er das Spiel denn für die Box braucht wenn er es schon auf dem Rechner hat. Seine Antwort: "Ich finds so besser."
Alles was mein Bruder dazu sagte war: "du brauchst endlich Visitenkarten für deinen Blog."
Montag, 13. Juli 2009
Abwesenheit
Ich habe zum einen Klausuren auf die ich mich vorbereiten muss und wenn ich nicht daran bin, bin ich im Forum von Stigma unterwegs um mit Frau Pfeiffer zu diskutieren.
Außerdem werd mein literarischen Fähigkeiten demnächst einmal dazu nutzen ein paar Spiele-Kritiken zu schreiben, aber die werd ich dann hier verlinken.
Freitag, 10. Juli 2009
Im Gespräch mit Regine Pfeiffer
Dienstag, 7. Juli 2009
Offizielle Online Petition gegen Verbot von Action-Spielen
Ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass einige Leute nach der "Niederlage" gegen das Internetsperren Gesetz nun weniger von diesem System haben, aber im Moment bleibt uns nicht viel übrig. Alles was wir sonst noch tun können wäre demonstrieren gehen.
Noch eine persönliche Ergänzung. Ich bin jetzt offiziell Redakteur bei Gamersunity.de und zuständig für News, Kolumen und Reviews. Sollte ich mal ne interessante Kritik schreiben werd ich hier dann den dazugehörigen Link posten oder den ganzen Text veröffentlichen.
Ergänzung:
Hab noch was vergessen. Falls sich ein paar Leser wundern, ich war nach der Innenminister Konferenz natürlich auch nicht ganz untätig. Ich habe deren Beschluss nämlich dazu genutzt eine im Forum von Stigma-Videospiele geschaffene Petition endlich abzuschicken. Meine Fassung und noch 2 andere Petitionen findet Ihr hier.
Montag, 6. Juli 2009
Nerd-Rage!!! Update 09.07.09
Ich mache keine weiteren Aussagen zu dem Thema.
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Meine Geduld wird heute mal wieder auf eine harte Probe gestellt. Eigentlich habe ich mir ja immer vorgenommen sehr neutral über Politiker zu berichten, aber das fällt mir in letzter Zeit immer schwerer.
Die werte Frau von der Leyen hat sich im DirektZu Portal 2 neuen Beiträgen angenommen. Zum einen der Beitrag über den Beschluss der Innenministerkonferenz (auf den ich um ehrlich zu sein eh keine sinnvolle Antwort erwartet habe). Amüsanterweise nutzt die Frau die Gelegenheit um ein weiteres mal zu betonen wie wahnsinnig sie den Jugendschutz in Deutschland durch neue gigantische Warnhinweise "verbessert" hat. Das beste ist allerdings ihr Schlusssatz: "Der Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder zeigt also ganz klar: das Thema ist und bleibt aktuell."
Ja, natürlich bleibt das Thema aktuell. Weil es immer noch genau die selben Nasen sind die ein Verbot fordern und zwar immer aus den selben haltlosen Gründen.
Was mich aber noch viel mehr auf die Palme treibt ist ihre Antwort auf die Frage bezüglich den Online-Vertrieb indizierter Medien, ein Punkt der schon länger an mir nagt und auch in meinem letzten DirektZu Beitrag kurz angeschnitten wurde.
Falls es jemand noch nicht weiß: Das hier angesprochene Problem ist, dass es in Deutschland keine (völlig legale) Methode gibt über den Download-Service von Microsoft, Sony oder Nintendo an indizierte Titel zu gelangen bzw. an Zusatinhalte für indizierte oder (*gasp) beschlagnahmte Titel.
Und obwohl es sicher eine Möglichkeit gäbe, genauer zu überwachen wer am anderen Ende der Internetleitung sitzt wenn es darum geht an indizierten Content zu kommen, haben die "großen 3" der Spiele Industrie anscheinend kein Interesse diese genauer unter die Lupe zu nehmen. Okay, wie genau Sony und Nintendo zu dem Thema stehen weiß ich nicht, aber Boris Schneider-Johne schreibt in seinem Blog:
"Ich bin keine Rechtsberatung und gebe hier keine weiteren Erklärungen zum Thema Indizierung, Jugendschutz und Strafgesetzbuch. Es ist zwar nett, daß mir über hundert Leute weismachen wollen, sie wüssten einen Weg, die Inhalte anzubieten. Es wird aber nicht geschehen: Indiziertes wird es aus Jugendschutz-Gründen keinesfalls über Xbox Live in Deutschland geben.
Es ist eine doofe Situation für diejenigen, die sich Spiele importieren, das bestreite ich gar nicht – aber eben auch nicht diskutier- oder änderbar."
Dummerweise sieht Frau von der Leyen das etwas anders:
"Wenn die Wirtschaft hier nicht mitspielt und nicht nach Deutschland liefert, mag dass zu Verdruss und Ärger bei Spielern führen – es ist aber auf jeden Fall im Sinne des Jugendschutzes. Und mir muss es als Jugendministerin in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehen."
Und so wird der Schwarze Peter weitergereicht. Eventuell kann man ihre Aussage verwenden um sich mit dem Thema nochmal an z.B. Microsoft zu wenden, ansonsten sehe ich inzwischen keine Möglichkeit die DLC-Situation zu verbessern abseits von der Abschaffung der Indizierung. Aber auch das könnte eher kompliziert werden.
Freitag, 3. Juli 2009
Statement von der FDP
Sehr geehrter Herr Huber,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unseren politischen
Positionen. Ihre Fragen zu medienpolitischen beantworte ich gerne.
1. Die von der Koalition beschlossene Änderung des Telemediengesetzes, die
die Zugangsprovider dazu verpflichtet, Internetseiten nach Vorgabe einer
Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu
sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.
Das Internet ist auch für uns kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im
oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt
werden, derartige Maßnahmen müssen sich allerdings an den geltenden
rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.
Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr
bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr
obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten.
Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der
Länder (der Bund ist nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von
Telemedien zuständig). Insoweit stellt sich die Frage, ob das Gesetz
überhaupt verfassungsgemäß ist. Erste Klagen sind mittlerweile schon
angekündigt.
Es stellen sich darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der
Verhältnismäßigkeit der beschlossenen Maßnahmen. Wie die Koalitionsparteien
selbst einräumen, können von den Sperrungen auch legale Internetseiten
erfasst werden, ohne dass ein eigenes Berufungsverfahren oder
Widerspruchsverfahren vorgesehen wäre.
Mit den Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern
(DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die
zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, bleiben die gesperrten
Seiten übrigens nach wie vor zugänglich, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet
oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Auch wenn die Umgehbarkeit
die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht
werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, Gang und Gäbe
ist und somit eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst
wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese
nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die
Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher
Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die
Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden.
Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann
aber ihr Ziel.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die
Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die
allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte
nicht rechtswidriges Verhalten, doch das Verbreiten, das Sich-Beschaffen wie
auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind bereits strafbar.
Dem von der Koalition novellierten Telemediengesetz fehlen Vorgaben für ein
rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider.
Wie Sie zudem richtig bemerkt haben, kann man davon ausgehen, dass derartige
Sperren und Verbote auch auf weitere Inhalte ausgeweitet werden.
Aus unserer Sicht ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und
Kinderpornographie nötig. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden in Bund und
Ländern müssen intensiviert werden. Dazu ist für ausreichende personelle und
sachliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und
Staatsanwaltschaften, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des
Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen,
Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft
insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder,
der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch
regelmäßig zur Anzeige zu bringen.
2. Reflexartige Verbotsforderungen sogenannter „Killerspiele“, welche
regelmäßig an Gewicht gewinnen sobald eine durch jugendliche Täter verübte
Gewalttat bekannt wird, erhöhen keinesfalls das Schutzniveau des
Jugendmedienschutzes. Ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis zwischen dem
Spielen von so genannten Killerspielen und den Bluttaten Jugendlicher konnte
bisher nicht belegt werden.
Computerspiele werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
dann indiziert, wenn z.B. Gewaltanwendung gegen Menschen oder menschähnliche
Wesen dominierende Spielhandlung ist, Gewalttaten gegen dieselben deutlich
visualisiert, akustisch untermalt oder ästhetisiert werden, wenn sie zynisch
oder vermeintlich komisch kommentiert oder mit Punktegewinn etc. „belohnt“
werden. Des weiteren werden zum Rassenhass anreizende, die NS-Ideologie und
den Holocaust verherrlichende bzw. leugnende, Menschen diskriminierende und
abwertende sowie den Drogenkonsum verherrlichende und verharmlosende Inhalte
indiziert.
Da bereits § 131 des Strafgesetzbuches die Menschenwürde schützt und
grausame Gewalt gegen Menschen und menschenähnliche Wesen nicht dargestellt
werden darf, bedarf es aus unserer Sicht keiner neuen Verbotsnormen. Da
Computerspiele ohnehin schon zur Alltagskultur gehören, sollte sich die
Gesellschaft eine differenzierte Betrachtung der Genres und Inhalte wie bei
Filmen aneignen. Die Kompetenz dazu sollte nicht nur unter Kindern und
Jugendlichen verbreitet werden, sondern auch in der Eltern- oder gar
Großelterngeneration.
Der Jugendmedienschutz in Deutschland wird ob seiner Strenge und
Effektivität
weltweit als Vorbild angesehen. Die bestehende Gesetzlage - im Bezug auf
strafrechtliche Verfolgung des Missbrauchs der neuen Medien - ist aus
unserer Sicht ausreichend. Eine totale Regulierung des Marktes ist nicht
durchzuführen, da viele Spiele im Internet gespielt oder heruntergeladen
werden.
3. Das deutsche Waffenrecht ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt.
Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden
oder den Vierfachmord von Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann
schützen, wenn Sorgfallspflichten (Verschließung von Waffen und Munition)
nicht beachtet werden.
Über das absurde Verbot von Paintball hinaus wurde von verschiedener Seite
sogar ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Die FDP lehnt einen
Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer
entschieden ab. Das Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf
eines 43jährigen in Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten
wurden zeigt, dass damit die Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig
eingedämmt werden konnte. Wer ein generelles Verbot von Waffen in
Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es keinen Schützenverein,
keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr geben. Ob diese
Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das darf wohl
bezweifelt werden.
Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen
Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite.
Bisher wird der Antrag auf Waffenbesitzkarte überwiegend anhand
schriftlicher Dokumente geprüft. Wir fordern die Überprüfung der
ordnungsgemäßen Lagerung von Waffen vor Ort – unter Wahrung von Artikel 13
GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Das bedarf einer personell und ggf.
materiell besseren Ausstattung der Polizeibehörden.
Die FDP Fraktion fordert mehr Unterstützung der Exekutivkräfte in ihrem
Kampf gegen das Verbrechen im Internetbereich und intensivere Einbindung der
Schulen, Kindergärten oder Jugendämter in den Jugendschutz und wirksame
Durchsetzung der bestehenden waffenrechtlichen Vorschriften. Besonders im
Bezug auf den Jugendmedienschutz müssen aber vor allem die Eltern ihre Rolle
stärker wahrnehmen, mit ihren Kindern Medien- und Internetinhalte besprechen
und sicheren Umgang ihrer Kinder mit neuen Medien fördern.
Mit freundlichen Grüßen
XXX


