Dienstag, 30. Juni 2009

nur ein Klick...

Im Doppel-Interview mit Franziska Heine in der Zeit hat sich die Bundesfamilienministerin einen weiteren verbalen Ausrutscher geleistet:

von der Leyen: Ich kann das Gefühl schon nachvollziehen, aber eine Onlinepetition ist mit einem Klick unterschrieben ...

Heine: ... das stimmt nicht!

von der Leyen: Okay, vielleicht braucht es zwei, drei Minuten.


Dies war der Auslöser für einen neuen DirektZu Beitrag den ich gerne beantwortet sehen würde.

Ubisoft

Um auch noch ein paar gute Nachrichten heute zu posten. Eine Antwort von Ubisoft auf meine Anfrage bezüglich Wendecover für Spiele-Schachteln.

Hallo,

vielen Dank für die Anregung... mal sehen was sich daraus entwickelt  ;-) 

Mit freundlichen Grüßen
Team Ubisoft

....nich im Ernst???

Heute Mittag hab ich News auf Schnittberichte gelesen und meinen Augen fast nicht getraut.

"In einer Vorläufigen Anordnung gemäß §23 Abs. 5 JuschG wurde die Unrated-DVD von Saw V von Kinowelt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und zwar auf Liste B, also bei den Titeln, die in den Augen der BPjM als strafrechtlich relevant eingestuft werden."

Das an sich ist ja nicht sonderlich überraschend. Die Saw Filme gehn mir auch nen Tick zu weit, eine Indizierung war zu erwarten. Aber jetzt kommt der Knüller:

"Zu einer vorläufigen Listenaufnahme gemäß §23 Abs. 5 JuschG kommt es, wenn Gefahr besteht, dass ein Titel, der offensichtlich indiziert werden wird, in kurzer Zeit sehr viele Kunden findet."

Also nur, dass ich das richtig verstehe: dass die unkastrierte Fassung indiziert wird da eine FSK Freigabe verweigert wurde war ja von vornerein klar. Deswegen sind unrated Versionen auch meistens gar nicht im Fachhandel (Saturn, Media Markt, GameStop) zu finden, weil die in Schwierigkeiten kommen könnten wenn ein Titel den sie offen verkaufen schließlich indiziert wird. Macht soweit Sinn (soweit das ganze Konzept der Indizierung überhaupt Sinn machen kann :P ).
Aber dieser Film wurde jetzt schonmal vorsichtshalber vor-indiziert, da man davon ausgehen kann, dass er sich sehr gut verkaufen würde bevor er indiziert wird....

GEHT'S NOCH???

Bei sowas krieg ich echt nen Schreikrampf. Hier der ganze Artikel.


Und, weil das noch nicht genug Dämlichkeiten für einen Abend sind:
Die Justizminister der Länder halten die Kennzeichnungen der USK für zu lasch dank einer Studie von Dr. Christian Pfeiffer.

Montag, 29. Juni 2009

Eidos hält Wendecover für warscheinlich

"Sehr geehrter Herr Huber,
Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber Ihre E-Mail wurde während meines Urlaubs an mich weitergeleitet.

Wir haben uns bereits intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Noch kann ich nicht offiziell bestätigen, das wir Spiele mit Wendecovern veröffentlichen werden, jedoch arbeiten wir an der Umsetzung und ich bin optimistisch, dass wir in naher Zukunft unser erstes Spiel mit Wendecover veröfffentlichen können.

Viele Grüße
XXX

____________________________________

xxx  | QA Manager | Eidos GmbH"


klingt doch gut :)

Sonntag, 28. Juni 2009

noch mehr Politik

Ich poste hier viel zu selten.

Erstmal kurz was Organisatorisches: Ich hab den Blog ja eigentlich gestartet als ich mich Anfang des Jahres vorallem noch mit den neuen FSK Logos und Spiele-Zensur (ja ich nenne es so) beschäftigt habe. Als dann jedoch der Amoklauf von Winnenden geschah, musste ich meinen Fokus etwas verschieben von "Versuch die Situation für Spiel- und Filmfans in Deutschland zu verbessern" zu "Situation für Spieler in Deutschland nicht noch schlimmer werden lassen". Und dann kam auch noch die ganze Internetsperren Geschichte dazu und das betrifft ja deutlich mehr Leute als ein Spiele-Verbot. Es gibt auch schon einige Blogger die sich sehr intensiv mit den neusten Eskapaden der Bundesfamilienministerin befassen, deswegen werd ich mich weiterhin auf die Debatte über "gewalthaltige" PC- und Videospiele konzentrieren.

Ich möchte auch gar nicht groß anfangen ständig irgendwelche News zum Thema zu posten sofern es nicht direkt mit einem meiner Texte zu tun hat. Wer regelmäßige Infos zum Thema Verbots-Debatte und co. haben will, kuckt sich am besten die News Sektion von Stigma-Videospiele an, da schreib ich selber nämlich auch.

News in Bezug auf die Internetsperre findet ihr weiterhin bei Schattengestalt. Wenn auch sehr pesimistisch verpackt ;)

Einen Link muss ich dennoch selbst posten. Franziska Heine, die Urheberin der Onlinepetition gegen Internetsperren führt in der Zeit ein Gespräch mit Ursula von der Leyen.
Das sollte man sich nicht entgehen lassen.
Und wer Zeit hat, kann auch noch diesen Kommentar dazu lesen. Da ich mir vorgenommen habe, mich online mit ausfallenden Kommentaren über Politiker zurückzuhalten, belass ich es jetzt mal dabei.

So, jetzt wieder zu diversen Briefen.
Als ich neulich einen Brief an diverse große Parteien des Landes schrieb, war ich sehr überrascht über die zurückhaltenden Antwort der CDU bezüglich "brutaler" Spiele, die
deutlich neutraler war, als die Antwort die von z.B. Becksteins Schergen damals bekommen habe. Von dieser plötzlichen Sinneswandlung überrascht, hielt ich es für nötig der CDU eine weitere Mail zu schreiben.

Sehr geehrte Mitglieder der CDU,


vielen dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Mail vom letzten Sonntag. Ich habe allerdings noch eine weitere Frage.

In meiner letzten Mail, habe ich mich nach einer offiziellen Stellungnahme Ihrer Partei zu dem so oft diskutiertem Verbot sogenannter „Killerspiele“ erkundigt. Ihre Antwort auf meine Anfrage hat mich positiv überrascht, ich zitiere noch einmal:

(…) Rechtliche Regelungen müssen Grenzen aufzeigen. Verbote allein reichen nicht aus, um Gefahren abzuwehren. Spiele, die Mord- und Metzelszenen detailliert darstellen und verherrlichen sowie zu Gewalttätigkeit anstacheln, gehören nicht in die Hände von Kindern. Deshalb sind eine bessere Alterskennzeichnung und eine Klarstellung der Kriterien für eine Altersfreigabe ab 18 Jahren richtig. Bereits heute bietet das Strafrecht in Deutschland Regelungen für das Verbot eines Gewalt verherrlichenden Computerspiels. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung nach entsprechender Prüfung. Unerlässlich ist daneben eine frühzeitige und altersgerechte Medienerziehung in Familie, Kindergarten und Schule. Nur so können Kinder und Jugendliche die Chancen elektronischer Medien sinnvoll nutzen. (…)

Wie gesagt, ich war positiv von dieser Aussage überrascht, aber auch etwas irritiert, dass Ihre Partei eine anscheinend so neutrale Haltung gegenüber diesem Thema hat. Ich bin nun sehr verwirrt, da dies im krassen Gegensatz steht zu den öffentlichen Aussagen von vielen Ihrer Mitglieder und Mitglieder der CSU. Unter den prominentesten „Spiele-Gegnern“ sind unter anderem auch die Innenminister von Baden-Württemberg und Bayern.

Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech war nicht zuletzt einer der Hauptbeteiligten an der Debatte die letztlich zu der Absage der Intel Friday Night Games in Stuttgart führte.

Der CDU-Generalsekretär in BW, Thomas Strobl, forderte bereits eine Ausweitung der kürzlich eingeführten Internetsperren auf „Killerspiele im Internet“.


Nun muss ich mir als besorgtem Wähler die ernsthafte Frage stellen, wie es denn zu solch unterschiedlichen Aussagen innerhalb einer der größten Parteien Deutschlands kommen kann. Und, was noch viel wichtiger ist, warum sich die CDU nicht bemüht öffentlich klar zustellen, dass die Aussagen von Personen wie Herrn Rech oder Herrn Strobl nicht die Meinung der Partei widerspiegeln um nicht noch mehr junge Wähler abzuschrecken, die einen Sieg Ihrer Partei mit einem Verbot ihres harmlosen Hobbys gleichsetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Konrad Huber




Ich bekam sogar recht flix eine Antwort darauf, natürlich wieder mit Wahlwerbung unten dran:



Sehr geehrter Herr Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Juni.

Es freut mich sehr, dass meine Antwort Sie positiv überrascht hat. Dass man etwas verwirrt wird, wenn man Unterschiedliches in den Medien hört, kann ich gut verstehen. Die CDU ist aber eine große demokratische Volkspartei. Da wir stets um die beste Lösung für unser Land ringen, ist es verständlich, dass es hier auch unterschiedliche Meinungen in der öffentlichen Diskussion geben kann. Dies lässt aber keinen Zweifel daran, dass die CDU geschlossen mit Angela Merkel als Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende die Zukunft gestalten möchte. Zudem stehen wir dazu, gemeinsam beschlossene Lösungen auch umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

P.S. Das Ergebnis der Europawahl hat gezeigt, dass die Wähler Angela Merkel und der CDU vertrauen, Deutschland sicher durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise zu führen. Die CDU ist mit großem Abstand stärkste Partei und liegt 17 Prozentpunkte vor der SPD. Nur etwa 2% trennen die CDU von der 40%-Marke. Wie schon bei der Landtagswahl in Hessen und bei der Wahl des Bundespräsidenten hat sich gezeigt, dass CDU/CSU und FDP gemeinsam Mehrheiten erringen können. Genau darum wird die CDU auch bei der bevorstehenden Bundestagswahl kämpfen.







Also Leute, Kommando zurück. Wenn Rech, Hermann und Strobl ein Verbot von bösen Computerspielen fordern, dann sprechen sie alleine für sich ohne Rückendeckung ihrer Partei. Na dann, kann ich ja getrost doch schwarz wählen.

[/sarkasmus]



Und ich habe außerdem noch eine Antwort Mail von der Linken erhalten. Nicht, dass ich jemals in Erwägung ziehen würde die zu wählen, aber ich dachte es wäre interessant mal deren Standpunkt zum Thema zu hören. Kam selber noch garnicht dazu des zu lesen, aber hier isses trotzdem:


Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihr Interesse an den Positionen der LINKEN.

Das Internet bietet vielen Menschen einen neuen Zugang zu Wissen und aktuellen Informationen. Im Vergleich zu herkömmlichen Medien wie Zeitung und Fernsehen können im Internet Informationen auf vielfältige Weise und von nahezu jedem verbreitet werden. Weltweit können Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und sozialen Schichten verfolgen, wie anderswo über Politik, Weltanschauung oder auch den Alltag debattiert wird. Das fördert das gegenseitige Verständnis während ein unzensierter und gleichberechtigter Austausch von Informationen die demokratische Teilhabe stärkt. Nicht zuletzt, indem Menschen über das Internet effektiver politische Einmischung organisieren können. Schließlich kann das Netz auch die Teilnahme an demokratischen Verfahren wie Petitionen oder Bürgerforen erleichtert werden – gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Die Freiheit des Wissens ist allerdings hart umkämpft. Regierungen und Unternehmen versuchen sie immer wieder zu unterbinden. So filtern staatliche Stellen Inhalte nach politischen Kriterien und drohen Sperrungen von Webseiten an. Kommerzielle Webseiten werden technisch so getrimmt, dass sie in Trefferlisten von Suchmaschinen vorne erscheinen - auch wenn sie gar nicht am besten zum gesuchten Stichwort passen. Kreativ Schaffenden ermöglicht das Internet die direkte Verbreitung ihrer Werke wie Musik, Textbeiträge oder Forschungsergebnisse. Preisdiktate von Musikkonzernen und Verlagen werden so unter Druck gesetzt. Dem steht das Problem angemessener Vergütung der Künstler und Medienschaffenden gegenüber, wenn die digitalen Werke frei verfügbar sind.

Das Recht auf Information und Kommunikation ist für die Fraktion DIE LINKE kein Luxus, sondern Voraussetzung für lebendige Demokratie. In der digitalen Welt gilt es, den offenen Zugang zu Informationen zu verteidigen. Offene und freie Systeme wie das Internet, Open Source und Freie Software können als Plattformen genutzt werden, um sich frei selbst zu organisieren und Konzernzwänge und Meinungsmacht zu umgehen. Filtermaßnahmen im Internet betrachten wir grundsätzlich als Zensurmaßnahmen und lehnen diese ab. Sie beeinträchtigen unzulässig das Recht auf freien Informationszugang und freie Meinungsäußerung. Unser Ziel ist es, die offene Technologie des Netzes zu bewahren und so sein Innovations- und Entwicklungspotential zu fördern.

Angesichts bald stark steigender Datenmengen über sogenannte Next Generation Networks, tritt die Fraktion DIE LINKE für eine möglichst große technische Netzneutralität ein. Dazu dürfen Netzbetreiber nicht mehr zugleich Anbieter von Inhalten sein (wie z.B. Übertragung von Bundesligaspielen oder von Videokonferenzen für Unternehmen) und müssen Anbieter von Inhalten unterschiedslos behandeln. DIE LINKE unterstützt sogenannte Open Content-Lizenzen, die sich an Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientieren und schlägt sie als verbindliches Verbreitungs- und Vergütungsmodell für öffentlich geförderte kreative Tätigkeit und Forschung vor.


" Pressemitteilung
17.04.2009 – Jörn Wunderlich
Von der Leyen: Viel Lärm um wenig

„Die Justizministerin, alle Computerexperten und Experten aus der Praxis betonen immer wieder, dass das Sperren von Internet-Seiten im Kampf gegen Kinderpornographie nutzlos und rechtlich mindestens am Rande zum Grundrechtsbruch steht“, konstatiert Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE zur heutigen mediengerecht inszeniert Unterzeichung von entsprechenden Verträgen mit den größten deutschen Internetprovidern. „Von der Leyen pflegt den Aktionismus. Der hilft aber nicht den Kindern, sondern höchstens der politischen Profilneurose der Ministerin.“ Wunderlich weiter:

„Das LKA Baden-Württemberg hat am Donnerstag eine Kinderpornotauschbörse aufgedeckt. Dies zeigt, dass eine gute Ausstattung des LKA und BKA mit gut ausgebildetem Personal und guter Technik tatsächlich hilft, die Täter zu finden, den Missbrauch zu verhindern und die Kinder effektiv zu schützen. Die aufgedeckte Tauschbörse wäre von dem Leyenschen Filter überhaupt nicht eingeschränkt worden. Ich fordere die Ministerin daher auf, statt die Kinderpornographie unter den digitalen Teppich zu kehren gemeinsam mit der Opposition die Ermittlungsbehörden finanziell, technisch und personell besser auszustatten, um die Täter und nicht nur Phantome zu jagen. Ich erinnere nur daran, dass viele der Website auf ausländischen Sperrlisten in Deutschland ansässig sind.

Ohnehin lauert hinter von der Leyens Agieren die Gefahr, dass der Versuchung nachgegeben wird, aus dem zahnlosen Papiertiger dann doch eine scharfe Waffe zu machen. Wer mit scheinbar noch so guten Gründen ein Zensurinstrument schafft, muss sich bewusst sein, dass dies missbraucht werden wird. Der Innenminister und die Musikindustrie stehen in den Startlöchern – und freuen sich schon.“"



Verbotsforderungen und alle Bestrebungen zur Verschärfung bestehender Gesetzesbestimmungen sind nicht Ziel führend.

Die Verbreitung solcher Spiele erfolgt in den allermeisten Fällen nicht über die Ladentheke, sondern über Peer-to-Peer-Tauschbörsen, Ankauf in Nachbarländern oder wie im Fall von America’s Army, einem von der US-Army produzierten und kostenlos verbreiteten „Killerspiel“, durch Download im Netz. Von den Verfechterinnen und Verfechtern eines Verbots wird daher in Konsequenz auch die Ausweitung der Überwachung des Internets mittels verdachtunabhängiger Kontrollen durch die „Cyber-Police“ (Beckstein) und das Eindringen von Polizei- und Nachrichtendiensten in Online-PCs gefordert.

Computerspiele müssen auch in ihrer gewalthaltigen Form als massenmediale Produkte der Alltags- und Populärkultur begriffen werden. Sie erfordern eine kulturelle Kontrolle durch die Gesellschaft. Kinder und Jugendliche müssen lernen, mit virtuellen Welten umzugehen und Risiken abzuschätzen. Die Bildung eines kritischen Verstandes und die Fähigkeit, Realität und Fiktion zu unterscheiden, ist unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Medienpädagogik. Die natürlichen Orte dazu sind Kindergärten, Horte und Schulen. Die Vermittlung von Medienkompetenz gehört somit in die Ausbildungsinhalte von Erziehern, Lehrern und Sozialpädagogen. Sie bildet eine Schlüsselkompetenz für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters.

Dabei ist sicher: Medienkompetenzprojekte, aber auch Beratungsangebote für Eltern, bedürfen der öffentlichen Finanzierung. Dazu muss die Spar- und Privatisierungspolitik im Bildungswesen aufgegeben und in einem erheblichen Maße zusätzliche öffentliche Gelder bereitgestellt werden.

„Rede
08.05.2008 – Lothar Bisky
Jugend(medien)schutz

Rede von Prof. Dr. Lothar Bisky zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (Drs. 16/8546) am 08.05.2008 im Plenum des Deutschen Bundestages

Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einem kulturel-len Umbruchprozess, der vor allem durch die fortschreitende Digitalisierung nahezu aller Lebensbereiche gekennzeichnet ist. Digitale Spiele sind heute zu normalen Produkten der Alltagskultur geworden. Am meisten verbreitet sind die sogenannten Ballerspiele; manche nennen sie auch Killerspiele. Wir müssen das ist meine Position den Herausforderungen des digitalen Zeitalters vor al-lem kulturell begegnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Erwachsene, aber vor allem Kinder und Jugendliche müssen Medienkompetenz erwerben. Darum geht es. Medienkompetenz ist die Schlüsselkategorie. Eine moderne Mediensozialisation kommt ohne einen kritischen Verstand und ohne die Fähigkeit, Realität und Fiktion zu unterscheiden, nicht aus. Das sind unabdingbare Voraussetzungen. Daher tritt die Linke dafür ein, Medienkompetenz so früh wie möglich entwickeln zu helfen und entsprechende Maßnahmen Kindergärten, Horten und Schulen institutionell verpflichtend vorzugeben.

(Beifall bei der LINKEN)

Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen muss gefördert werden. Sie brauchen eine Schulung in Sachen Medienkompetenz, sonst sind sie für die Zukunft in einer digitalen Welt nicht gut gerüstet.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beinhaltet kein Totalverbot mit Strafandrohung für Hersteller, Verbreiter und Nutzerinnen und Nutzer von solchen Spielen. Gut so; denn solche Verbote bringen nichts. Der Gesetzentwurf bleibt jedoch im Kern unzureichend. Das zeigt sich besonders in der Neufassung des § 18. Wenn künftig nun auch solche Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen sind, die, wie es im Gesetzentwurf heißt, Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert darstellen, werden die Gerichte sehr viel zu tun bekommen.

(Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Das ist wohl wahr!)

Von diesem rechtsunsicheren Passus sind nämlich nicht nur Computerspiele betroffen, sondern ebenso Spielfilme und auch so mancher Antikriegsfilm.

(Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Ja!)

Nein, mit Verboten kommt man hier nicht weiter.
Auch die Indexierung von Medien, die „Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit“ nahelegen, ist aus meiner Sicht falsch. Selbstjustiz ist zu Recht strafbewehrt. Aber sollte diese Formulierung Gesetzeskraft erlangen, so würde demnächst mancher Film etwa mit Charles Bronson auf dem Index stehen. Nun kann ich mir gut vorstellen, dass manche von Ihnen den Film „Ein Mann sieht rot“ verbieten wollen. Ich möchte dies nicht.

(Beifall bei der LINKEN Ute Kumpf (SPD): Ha, ha, ha! Das ist eine ganz billige Nummer!)

Meine Damen und Herren, der oft behauptete wissenschaftliche Nachweis eines Zusammenhangs von virtuellem Spiel und realer Gewalt ist nichts anderes als ein Mythos.

(Kerstin Griese (SPD): So einfach darf man sich das nicht machen, Herr Kollege!)

Gewalt und Amokläufe an Schulen entstehen nicht allein durch den Konsum von gewalthaltigen Computerspielen. Ein sehr komplexes Bedingungsgefüge aus sozialen, psychologischen und familiären Komponenten muss als Ursache betrachtet werden. Aus Zeitgründen kann ich sie hier im Einzelnen nicht aufführen.

Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein untauglicher Versuch, diesen neueren sozialen Bedingungen in der gebotenen Komplexität zu begegnen. Er trägt nicht dazu bei, die kulturellen Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu gestalten. Die Linke lehnt eine prohibitive Politik im Umgang mit gewalthaltigen Computerspielen ab. Darum lehnen wir auch diesen Gesetzentwurf ab.
Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)“

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE
Bereich Parteientwicklung
Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin
Tel.: 030-24009-542
Fax: 030-24009-480
www.die-linke.de

DIE LINKE bittet um Wahlkampf-Unterstützung durch Spenden an den Parteivorstand der Partei DIE LINKE, Konto-Nr. 5000 6000 00, BLZ 100 900 00, Berliner Volksbank eG oder durch Registrierung als Wahlkämpfer/in. Beides auch auf www.die-linke.de.
Für aktuelle Informationen über die Politik der LINKEN den Newsletter abonnieren: newsletter.die-linke.de


Und noch eine kleine Meldung am Rande. Die Piratenpartei hat es geschafft! Es wurden genug Unterschriften gesammelt um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Montag, 22. Juni 2009

FSK Logos bleiben

Auch der 2. DirektZu Beitrag zu den neuen Logos der FSK die seit Anfang des Jahres Filmschachteln im ganzen Land verschandeln überzeugt die Familienministerin nicht davon, diese wieder abzuschaffen.

"Meine Position dazu ist klar: Ich finde es bedauerlich, dass Sie die deutlich sichtbaren Kennzeichen als „Verschandelung“ empfinden. Als Jugendministerin geht es mir jedoch in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen."

Wendecover die dritte

Habe am Sonntag Mittag mal noch ein paar mehr Mails an verschiedene große Publisher rausgehauen um mich über Wendecover zu erkundigen. Wer meinen Brief noch nicht gelesen hat, kann das hier nachholen.

Bisher bekam ich nur eine Antwort, die war überraschender Weise aber von Electronic Arts.



Sehr geehrter Herr Huber,


zunächst einmal vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an unseren Produkten. Leider kann ich Ihnen keine Auskunft darüber geben, ob die von Ihnen genannten Wendecover in nächster Zeit bei Electronic Arts eingesetzt werden. Allerdings möchte ich Ihnen für Ihre sehr interessante Anregung danken.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
XXX

Gaaaaaaanz viel Text

Sodele, ich dachte mir neulich, anstatt wie so üblich irgendeinem Politiker meine Meinung zu sagen indem ich 2 Seiten Text schreibe, der dann nur mit Textbausteinen beantwortet wird überspringe ich einfach mal den ersten Punkt und erspare mir so ein paar Stunden Arbeit. Ich habe die CDU, die SPD, die Grünen, die FDP und die Linkspartei alle angeschrieben und sie um eine offzielle Stellungnahme zu ein paar Theme gebeten. Ich habe die Antworten nur mal flüchtig überflogen bisher aber mein erster Eindruck war, dass die auf einmal viel umgänglicher sind als vorher :)

Sehr geehrte Parteimitglieder,


anstatt Ihnen jetzt einen längeren Brief zu schreiben in dem meine Sicht auf bestimmte politischer Themen darstelle, schreibe ich diese Zeilen nur um Ihnen ein paar Frage zu stellen.

Da die Bundestagswahl nur noch 4 kurze Monate entfernt ist, hätte ich von Ihrer Partei gerne eine möglichst offizielle Stellungnahme zu ein paar Themen welche ich zur Zeit sehr interessiert verfolge. Diese Antworten würde ich dann auch gerne unter Freunden und Bekannten verbreiten, damit wir uns ein besseres Bild Ihrer Partei für die kommende Wahl im Oktober machen können. Da ich diese Mail an die Adresse die auf ihrer offiziellen Internetpräsenz angegeben ist schicke, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Partei zu diesem Thema jeweils einig ist auch wenn nicht jeder Vertreter ihrer Partei diese Meinung öffentlich vertritt.


  • Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Einführung von Internetsperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie

  • Die Erweiterung der bestehenden Gesetze auf andere Bereiche, wie z.B. Internetportale über Computerspiele, religiöse Inhalte oder Online-Tauschbörsen

  • Ein Verbot von „gewalthaltigen Computer- und Videospielen“, den sogenannten „Killerspielen“

  • Offizielle Indizierung von Internetseiten, die solche Spiele bewerben als Maßnahme des Jugendschutzes

  • eine Verschärfung des Waffengesetzes als Reaktion auf dem Amoklauf von Winnenden, auch in Hinsicht auf Sportarten wie Paintball


Ich erwarte gespannt Ihre Antwort,

mfg Konrad Huber



Antwort der CDU:

Sehr geehrter Herr Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juni. Gerne erkläre ich Ihnen die Position der CDU zu den von Ihnen angesprochenen Themen.

Computerspiele nehmen im Alltag der meisten Kinder und Jugendlichen eine besondere Rolle ein. Sie sind quasi zu einem Leitmedium geworden. Darin liegt eine große Chance, weil sie junge Menschen spielerisch in ihrer persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützen können. Solche Spiele sind wichtig. Auf Initiative der Union wurde deshalb der Deutsche Computerspielpreis geschaffen und 2009 erstmalig verliehen.

Gleichzeitig muss der Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden. Nur so kann er seinen Zweck erfüllen, Kinder und Jugendliche bei der Erkundung elektronischer Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten wirksam vor nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung zu schützen. Dies gilt ebenso für frauenfeindliche und rassistische Musik oder auch für besonders brutale Comics.

Immer mehr Menschen suchen Spaß und Unterhaltung in Computerspielen. Negative Folgen eines exzessiven Spiele- und Medienkonsums können vielfältig sein und treffen Kinder und Jugendliche unterschiedlich. Sie reichen von nachlassenden schulischen Leistungen bis zu suchtartigen Erkrankungen und sozialer Vereinzelung. Besonders gefährdet sind jene, die mit dem Einfluss von Medien in ihren Familien alleine gelassen werden, also die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Bei ihnen können sich bestehende Defizite verstärken und negative Vorbilder durchsetzen.

Rechtliche Regelungen müssen Grenzen aufzeigen. Verbote allein reichen nicht aus, um Gefahren abzuwehren. Spiele, die Mord- und Metzelszenen detailliert darstellen und verherrlichen sowie zu Gewalttätigkeit anstacheln, gehören nicht in die Hände von Kindern. Deshalb sind eine bessere Alterskennzeichnung und eine Klarstellung der Kriterien für eine Altersfreigabe ab 18 Jahren richtig. Bereits heute bietet das Strafrecht in Deutschland Regelungen für das Verbot eines Gewalt verherrlichenden Computerspiels. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung nach entsprechender Prüfung. Unerlässlich ist daneben eine frühzeitige und altersgerechte Medienerziehung in Familie, Kindergarten und Schule. Nur so können Kinder und Jugendliche die Chancen elektronischer Medien sinnvoll nutzen.

Ich möchte mich auch aus Perspektive der CDU zum Thema Kinderpornografie im Internet äußern.

In ihrem Kampf gegen Kinderpornografie verdient Jugendministerin Ursula von der Leyen volle Unterstützung. Durch das Internet sind die Verbreitungswege für Kinderpornografie vervielfacht und verbreitert worden. Deshalb ist der Weg richtig, mit den acht größten Internetanbietern Verträge auszuhandeln, die eine Blockierung einschlägiger Seiten ermöglichen.

Bei den Verhandlungen mit der SPD über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen wurden zentrale Forderungen der Union umgesetzt:

1. Durch die Sperrung der kinderpornografischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert.

2. Nutzer, die z.B. durch Links in spam-mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch.

3. Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.

5. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornografische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

6. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Insgesamt ist durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornografie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet

Zum Waffenrecht erlauben Sie mir bitte folgende Erklärung: Nach der erschütternden Bluttat eines 17-jährigen Jugendlichen im März 2009 im baden-württembergischen Winnenden hatten sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer gewandt. Sie hatten zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den Erwartungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen. Zugleich war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Generalverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.

Im Vordergrund stand dabei unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mit den Änderungen des Waffengesetzes mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden.

Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert. Hier tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Da der vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schusswaffen kein Einzelfall ist, halten wir es für angezeigt, der Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das Vorhandensein von Waffenschränken kontrollieren zu können (§ 36 Absatz 3 Satzes 2 des WaffG neu). Die bisherige Rechtslage hatte dies nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch kann die Behörde bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird durch eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG künftig verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der „Holschuld“ der Behörde wird nunmehr eine „Bringschuld“ des Antragsstellers.

Zudem wollen wir den vorsätzlichen – nicht den fahrlässigen – Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafe stellen. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften waren bisher lediglich bußgeldbewehrt. Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt ist. Hiervon ausgenommen sind jedoch Spezialfälle wie beispielsweise die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren.

Weiterhin soll die Waffenbehörde durch die Änderung von §4 Abs. 4 Satz 3 WaffG künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können. So soll festgestellt werden, ob etwa ein Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Bei Sportschützen verlangt eine Erweiterung der bisher zugebilligten Grundausstattung mit Sportwaffen - durch eine entsprechende Ergänzung des § 14 Abs. 3 WaffG - künftig eine regelmäßige Wettkampfteilnahme. Durch eine Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG wird das Mindestalter für das Schießen mit großkalibrigen Waffen grundsätzlich von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber verwehrt bleibt.

In der neuen Fassung des § 36 Abs. 5 WaffG wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, künftig neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition durch Rechtsverordnung zu regeln. Hierin sollen biometrische Sicherungen sowohl bei Waffenschränken als auch bei Schusswaffen nach dem Stand der Technik zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solche Sicherungen müssen ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein. Durch § 43a WaffG wird bis 2012 ein elektronisches nationales Waffenregister eingeführt und so die Transparenz der im Umlauf befindlichen legalen Waffen erhöht. Weiterhin soll die Meldebehörde künftig Namensänderungen, Umzug oder Tod an die Waffenbehörde melden. Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich sollen Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.

Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns in der öffentlichen Diskussion des Weiteren die Frage nach „Spielen“ wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten diese Spiele für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangläufig verbotswürdig. Die CDU spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus.

Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Tragödien, wie die in Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erklärungen behilflich sein. Bei weiteren Anregungen oder auch Kritik können Sie sich gern wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

P.S. Das Ergebnis der Europawahl hat gezeigt, dass die Wähler Angela Merkel und der CDU vertrauen, Deutschland sicher durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise zu führen. Die CDU ist mit großem Abstand stärkste Partei und liegt 17 Prozentpunkte vor der SPD. Nur etwa 2% trennen die CDU von der 40%-Marke. Wie schon bei der Landtagswahl in Hessen und bei der Wahl des Bundespräsidenten hat sich gezeigt, dass CDU/CSU und FDP gemeinsam Mehrheiten erringen können. Genau darum wird die CDU auch bei der bevorstehenden Bundestagswahl kämpfen.



Und die Antwort der SPD

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 21.06.2009 erreicht hat.

Gerne nehmen wir zu Ihrer Zuschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde (Drucksache 16/12850) Stellung. Wir müssen ein wenig ausholen, um die doch recht komplexen Zusammenhänge zu diesem sensiblen Thema deutlich machen zu können.
Wir sind überzeugt, dass alle einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wollen. Die SPD - Bundestagsfraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine der Kernforderungen lautete, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.
In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.
Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.
Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.
Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.
1. „Löschen vor Sperren“:
Die Regelung kodifiziert den Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.
2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für
die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.
3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4. Spezialgesetzliche Regelung:
Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.
5. Befristung:
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Zur aktuellen Diskussion zum Verbot von so genannten "Killerspielen" erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Juergen Kucharczyk:

Ein wirksamer Jugendmedienschutz ist ein wichtiger Bestandteil einer vernünftigen Jugend- und Medienpolitik. Ob jedoch ein Verbot von solchen Spielen ein effizientes Mittel darstellt, erscheint äußerst fragwürdig.

Im Jahr 2002 wurden nach dem Amoklauf an einer Schule in Erfurt die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen verschärft. Die Zulässigkeit und Verbreitung medialer Inhalte, die für Kinder oder Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend oder gefährdend sein könnten, sind auf gesetzlicher Ebene im Jugendschutzgesetz
(JuSchG) des Bundes und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder geregelt. Bereits die terminologische Einordnung des Begriffs "Killerspiele" in die bestehenden Gesetzesgrundlagen ist juristisch schwierig. Jedoch gewährleistet das Strafgesetzbuch (StGB) mit Paragraf 131 den notwendigen Schutz vor solchen Spielen. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von so genannten Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen.

Der erneute Ruf nach einem generellen Verbot von so genannten "Killerspielen" nach dem Amoklauf an einer weiteren Schule verkennt zudem die aktuelle Rechtslage. Bereits heute fallen Computerspiele, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot. Ein wirksames Mittel ist die Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs. Dazu gehören unter anderem eine deutlich erkennbare Alterskennzeichnung durch die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) auf den Verpackungen, aber insbesondere in den Verkaufsräumen sowie die gesetzliche Zulassung von Testkäufen. Verkäufe von Computerspielen an Jugendliche entgegen der vorgegebenen Altersbeschränkung müssen stärker kontrolliert und in der Konsequenz effizienter bestraft werden. Des Weiteren muss eine effektive und qualitätsgesicherte Arbeitsweise der USK, verbunden mit der Kommunikationsnotwendigkeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, erreicht werden.

Ein weiteres wichtiges Ziel muss für uns in diesem Zusammenhang die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten sein. Eltern und Schüler müssen im Umgang mit den Medien sensibilisiert werden, um eine verantwortungsvolle Nutzung sicher zu stellen. Auch im Hinblick auf die spätere Berufslaufbahn von Jugendlichen dürfen wir die Medienkompetenz nicht unterschätzen. Der korrekte Umgang mit elektronischen Medien gehört heutzutage zur Basisqualifikation.

Heutige Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass zu viel Fernsehen, Spielkonsolen und Computerspiele die Entwicklung von Eigenständigkeit und Kreativität bei Kindern erschweren. Richtig ist aber auch, dass ab dem Grundschulalter neben dem Fernseher auch die Musikmedien und Computer, darunter auch das Internet, an Bedeutung gewinnen. Die Medien dienen für junge Menschen als Fundus für Orientierung im Hinblick auf die
Persönlichkeits- und Lebenskonzepte, gleichzeitig als Wissens- und Informationsquelle und für den Erwerb von Kompetenzen. Verbote oder eine regelrechte Verteufelung der "neuen Medien" dienen der Sache nicht.

Auch die Amokläufe sind Einzelfälle, die sich nicht nur auf Grund des falschen Umgangs mit Medien erklären lassen. Es liegt an uns, das Sozialisations- und Hilfenetz so eng zu knüpfen und zu flechten, dass keine Kinder und Jugendlichen durchfallen.



Freundliche Grüße

XXX

SPD Parteivorstand
Partei- und Bürgerservice


Sonntag, 21. Juni 2009

Brief an Spiele-Publisher wegen Wendecover u.a.

Da ich anscheinend doch mehr Leser habe als angenommen, dachte ich mir, ich sollte vielleicht öfters was posten. Deswegen hier der Brief den ich immer etwas abgewandelt an Nintendo, MS, Sony, Ubisoft, Konami, Capcom, Eidos und EA geschickt habe.


Sehr geehrte Mitarbeiter von ...,

ich hoffe ich wende mich mit dieser Anfrage an die richtige Stelle. Ich keine andere eMail Adresse gefunden die besser zu meinem Anliegen passt.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind letztes Jahr die Alterskennzeichnungen der USK auf Spiele-Verpackungen massiv vergrößert worden. Nicht nur das, demnächst wird das Logo auch noch durch ein neueres ersetzt, dass dem aktuellen Symbol der FSK ähneln wird. Mir ist natürlich völlig bewusst, das dies alles im Namen des Jugendschutzes geschieht, dennoch habe ich diesbezüglich eine Frage an Sie.

Da die neuen Logos der FSK bei Filmliebhabern und Sammlern nicht gerade mit Freude aufgenommen wurden, haben sich einige Filmverleihe dazu entschlossen, ihre DVDs und Blu-Rays mit Wendecovern zu veröffentlichen.
Auf der einen Seite befindet sich die große Alterskennzeichnung auf dem Frontcover, aber wenn man das Coverblatt herausnimmt und umdreht findet sich es nur noch in verkleinerter Form auf der Rückseite.
Diese Methode ist völlig legal und ein annehmbarer Kompromiss zwischen Sammlern und dem Familienministerium.

Deswegen wollte ich sie fragen, ob Wendecover nicht auch für Ihre Spiele eingeführt werden könnten? Beim Verkauf wäre dem Jugendschutz Folge geleistet und Zuhause angekommen, kann der geneigte Käufer das Coverblatt umdrehen damit das Titelbild nicht immer von einem überdimensionierten Warnhinweis verschandelt wird. Gerade bei Spielen für Sonys PSP oder den Nintendo DS wäre dies sehr begrüßenswert, da das Titelbild hier nur halb so groß ist wie bei einem Spiel für die Heimkonsolen oder den PC und das USK Logo so noch größer wirkt.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

mfg Konrad Huber


Kleine Anmerkung noch: die meisten werden es sicher schon mitbekommen haben, dass das Internetsperren Gesetz inzwischen durch ist. Da die Debatte um "gewalthaltige" Videospiele immer noch nicht vorbei ist, habe ich kaum Zeit mich auch noch mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer mehr Details und unzählige Links zu der Sache will, kann mal bei meinem Blogger-Kollegen Schattengestalt reinkucken.


Und noch eine Sache: auch wenn ich eigentlich nicht damit anfangen wollte hier News zu posten, das hier muss man gelesen haben. *traurig den Kopf schüttel*

Donnerstag, 18. Juni 2009

Wendecover für Spieleschachteln (Update 19.06.)

Da nicht nur Film- sondern bekanntermaßen ja auch Spielverpackungen unter den gigantischen Warnhinweisen diverser deutscher Jugendschutzbehörden leiden, hab ich mir mal überlegt, ob es nicht eine Idee wäre Wendecover auch mal für Videospiele einzuführen. Deswegen habe ich diesbezüglich zum einen eine Mail an Herrn Boris Schneider-Johne sowie Nintendo Deutschland geschickt um mal nachzuhaken ob dies im Bereich des möglichen läge.

Von Boris Schneider-Johne, seines Zeichens Produkt-Manager für X-Box 360 in Deutschland, habe ich bereits eine recht kompakte Antwort erhalten:

"Möglich ist alles aber ich habe noch keinen gesehen, der es zur Zeit plant."

Ich denke ich schreib nachher mal noch was an Sony.

Update: Ich habe eine Antwort von Nintendo bekommen. Ich ging eigentlich davon aus, dass man im Falle von Konsolenspielen sich an die 3 Großen direkt wenden kann, aber jetzt sieht es danach aus als müsste das jeder Publisher für sich entscheiden.

Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre eMail.

Gerne haben wir Ihr Feedback an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Übrigens, eine Vielzahl der Spiele für Nintendo-Geräte wird nicht von Nintendo, sondern von Lizenznehmern veröffentlicht. Lizenznehmer sind Unternehmen, die sich das Recht erworben haben, Spiele und Zubehör für die Nintendo-Geräte zu entwickeln und zu vertreiben, darüber hinaus sind sie aber völlig unabhängig.

Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich erneut schriftlich - aber gerne auch persönlich mit einem Anruf bei unserer Konsumentenberatung - an uns wenden.

Herzliche Grüße aus Großostheim

Montag, 15. Juni 2009

Wendecover

Um mal wieder über etwas anderes als immer nur über die Debatte um "brutale" Videospiele zu schreiben, hier meine letzten Bemühungen im Fall FSK-Logos.
Wie einige vielleicht mitbekommen haben, haben einige Film-Studios bereits mitbekommen, dass Frau von der Leyens neue Riesenlogos auf DVD- und Blu-Ray-Verpackungen nicht jedermanns Sache sind und sind deswegen auf Wendecover umgestiegen. Mal abgesehen davon, dass es halt leider keine Lösung für Steelbooks und co. ist, sind Wendecover ein Kompromiss mit dem ich eigentlich gut leben kann.
Leider ist das Konzept noch nicht bei jedem Filmverleih angekommen, wewegen ich einen kurzen Brief verfasst habe und an die Kundenzentren diverser großer Verleihe zu schicken.



Sehr geehrte Mitarbeiter von.....

als Ende des letzten Jahres die neuen FSK-Symbole für DVD- und Blu-Ray Schachteln eingeführt wurden, waren Film-Fans in ganz Deutschland sehr empört. Die hastig durchgeboxte Reform der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen stieß nur auf wenig Befürworter, weder im Volk, noch bei der FSK selbst.
Viele Bürger sind deswegen schon dazu übergegangen, ihre Filme im deutschsprachigen Umland wie z.B. der Schweiz zu kaufen, wo die Filmcover noch nicht durch gigantische Warnhinweise verschandelt wurden.
Glücklicherweise erlaubt das Gesetz ein (vollkommen legales) Schlupfloch: Wendecover. Einfach die Rückseite des Coverblatts mit dem selben Aufdruck versehen wie die Frontseite, nur ohne das Symbol der FSK. Auf der Rückseite ist weiterhin eine kleinere Alterskennzeichnung vorhanden, wodurch dem Jugendschutz weiterhin gedient ist.
Viele Filmverleihe in Deutschland sind bereits dazu übergegangen dieses System zu verwenden, wodurch Filmfans ihre Ware weiterhin im deutschen Fachhandel gerne erwerben ohne sich über ein ruiniertes Cover zu ärgern.
Die folgenden Firmen verwenden bereits dieses System.

Bildstörung
Capelight
Epix
Icestorm
Kinowelt
Koch
KSM
MoviePower / KNM
OVA
Renaissance
Sony
Splendid
Sunfilm
Masta Norris: hinzukommen noch:
Masta Norris: Ascot-Elite
Laser Paradise
Universal

Somit komme ich zu meiner Frage an Sie: wären Sie bereit für Ihre DVDs und Blu-Rays ebenfalls auf Wendecover umzusteigen um so Ihre treue Kundschaft weiterhin zufrieden zu stellen? Ich kann mir kaum vorstellen, das dies mit größeren Kosten verbunden ist, sondern eher zu besseren Ergebnissen führen wird, als der aktuelle Käufer-Rückgang durch die verschandelten Cover.
Noch gibt es zwar keine ähnliche Lösung für die von Sammlern so beliebten Steelbooks und ähnlichen Sondereditionen, aber zumindest bei regulär verpackten DVDs wäre das schon ein großer Fortschritt.

mfg Konrad Huber

Leider ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen. Ich habe mit Ausnahme von Fox, vergessen das ... durch den Namen der jeweiligen Firma zu ersetzen. Ist mir etwas arg peinlich, ich hoffe die nehmen meinen Brief trotzdem noch ernst. Bis dahin, habe ich auf jeden Fall schonmal eine Antwortmail von 20th Century Fox erhalten:

- Derzeit möchen wir von 20th Century Fox H.E. keine Stellung zum Thema Wendecover beziehen. Soviel im Moment: wir beobachten den Markt und werden entsprechend reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Foxhome.de Team

Also Leute: keine Fox DVD mit riesigen FSK Labels mehr kaufen ;)

Freitag, 12. Juni 2009

mein 2. Leserbrief an die BZ wurde veröffentlicht

Habe heute freudig festgestellt, dass die Badische Zeitung mal wieder einen Leserbrief von mir abgedruckt hat. Nicht der letzte, in dem ich für meine Verhältnisse schon recht wütend war, als ich ihn geschrieben habe, sondern den vom 27. Mai wegen der IFNG Absage.

Es waren allerdings ein paar kleine Änderungen drin. Hier die Fassung wie sie in der BZ steht. Ich werd die Änderungen markieren.

Die Absage der Intel Friday Night Games in Frankfurt bedeutet für die (hier wurde nur zusammengefasst) Veranstalter und Teilnehmer ist es eine schwere Niederlage im nicht enden wollenden Kampf um mehr gesellschaftliche Akzeptanz für das Hobby Computerspiele.

Für die Spiele-Gegner, wie Innenminister Heribert Rech, ist es oberflächlich ein Sieg - aber auch ein Armutszeugnis für ihn, die CDU und die Grünen, die ebenfalls die Absage der Veranstaltung gefordert haben.

Die häufige Verwendung des Begriffs „Killerspiele“ zeugt weiterhin von Ignoranz und Unwissen gegenüber dem gesamtem Medium. Genauso wie die willkürliche Benutzung dieses Unwortes für die unterschiedlichsten Spiele: Am Anfang waren es nur sogenannte (warum denn bitte "sogenannte"? Das ist ne offizielle Genre-Bezeichnung) Ego-Shooter wie „Counter-Strike“ (ab 16), doch inzwischen sind es auf einmal auch Strategiespiele wie „WarCraft 3“ (ab 12). Das Herr Rech und Kollegen von diesen Spielen jemals mehr als nur ein paar Screenshots gesehen hat ist fraglich.

Und was ist mit den kritischen Stimmen aus der jungen Union und Bund der katholischen Jugend? Denen wird Unwissenheit vorgeworfen? (Hier ist schon eine größere Änderung drin. Als ich den Brief geschrieben habe, wollte ich eigentlich zum Ausdruck bringen, dass es bekloppt ist, dass denen Unwissenheit vorgeworfen wird, wie Herr Rech es neulich getan hat.)

Doch dann auch noch als Begründung für die Absage immer wieder auf den Amoklauf von Winnenden zu verweisen ist eine schamlose Instrumentalisierung dieser Ereignisse und populistischer Wahlkampf von der schlimmsten Sorte. Spieler in Deutschland müssen es sich gefallen lassen von einer der größten politischen Parteien des Landes in eine Ecke gedrängt und als unmoralisch abgestempelt zu werden. Und all das nur, weil sie in ihrer Freizeit lieber virtuell am Computer schießen und real nicht im Schützenverein.


Montag, 8. Juni 2009

noch ein BZ Leserbrief....

...dieses mal auf Reaktion auf den Beschluss der Innenminister-Konferenz von dem die meisten meiner Leser sicherlich schon gehört haben und den dazugehörigen Artikel in der BZ.


Ich kann es bald nicht mehr hören! Schon wieder wird der Amoklauf des Tim K. in einem Atemzug mit Computerspielen genannt. Und das, obwohl inzwischen nachgewiesen wurde, dass er kaum Zeit mit solchen Spielen verbracht hat.

Doch weder die BZ noch die Innenminister interessieren sich für solche „Details“. Da wird weiterhin eine ganze Generation unter Generalverdacht gestellt und für ihr Hobby an den Pranger gestellt. Wie lange soll das denn noch so weitergehen?

Um mal eines klar zu stellen: wir, die Spieler, wollen mit den Verbots-Befürworten reden! Ihnen klarmachen, dass wir keine von Massakern träumenden Kellerkinder sind. Aber niemand auf der Seite der Spiele-Gegner scheint sich dafür zu interessieren. Kritik der jungen Parteien wird zurückgewiesen, Briefe und E-Mails werden mit Standardtexten und hohlen Phrasen „beantwortet“ und Aktionen wie die 400-Mann Demonstration gegen die Absage der Intel Friday Night Games in Karlsruhe am Freitag wurde von Medien und Presse ignoriert.

Doch was eigentlich das schlimmste ist, dass das Unwort „Killerspiele“ weiterhin durch alle Medien geht, was weiterhin die Unwissenheit und Ignoranz der Presse und Politiker zu diesem Thema beweist. Es wird einfach weiterhin über die Köpfe einer ganzen Generation hinweg re(a)giert und die Spieler können nur zusehen und den Kopf schütteln vor soviel blindem Aktionismus und Intoleranz.

Sonntag, 7. Juni 2009

Kontakt mit Regine Pfeiffer

Regine Pfeiffer, für die die es nicht wissen, ist die Schwester von Dr. Christian Pfeiffer und freie Mitarbeiterin des KFN. Seit April diesen Jahres dokumentiert sie ihre eigenen Erfahrungen und Forschungsberichte in ihrem Blog.
Aber es gibt etwas, was diese Frau von den restlichen Spielekritikern unterscheidet: sie redet mit dem Spielern und hat offenbar schon mehr Erfahrung mit der Materie als so mancher CDU Politiker!
Nachdem sie sich kurze Zeit im Forum von Cynamite und GameStar mit einigen Leuten unterhalten hat, habe ich sie jetzt offiziell eingeladen, sich an einer Diskussion mit mir und den Nutzern des Forums von Stigma-Videospiele zu beteiligen. Dies wird wohl zwar erst Anfang Juli sein, aber es ist dennoch ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn Politiker und Medien weiterhin nicht an konstruktiver Kritik interssiert sind, freue ich mich über jede Gelegenheit, mit Mitgliedern der "Gegenseite" über das Thema Videospiele zu reden.
Ich habe bei Stigma-Videospiele meinen bisherigen Mail Verkehr mit ihr dokumentiert und der Moderator Rey_Alp war so freundlich für die anstehende Debatte ein F.A.Q. zu schreiben damit wir in der Debatte nicht zuviele Sachen wiederholen müssen.

Mittwoch, 3. Juni 2009

War ja klar....

Huzzah! Eine Standardantwort, wer hätte das gedacht. Und dann auch noch mit Wahlwerbung unten drunter. Hier nochmal die Mail die ich denen geschickt habe.

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Mail.

Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen deutlich verbessert. Die unionsgeführte Bundesregierung hat insbesondere die Indizierung gewaltbeherrschter Inhalte erleichtert. Computerspiele, deren einziger Zweck die Darstellung von Mord- und Metzelszenen ist oder in denen Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird, gelten jetzt als jugendgefährdend. Die CDU Deutschlands tritt dafür ein, den Jugendschutz bei Computerspielen im Hinblick auf die technologischen Veränderungen konsequent weiterzuentwickeln. Verbote alleine genügen jedoch nicht. Wir müssen auch die Familien und die Schulen weiter sensibilisieren und so die „Kultur des Hinsehens“ stärken. Kinder und Jugendliche müssen ein friedliches Konfliktlösungsverhalten lernen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Menzer

CDU-Bundesgeschäftsstelle

Team Bürgerservice

P.S.

Am 7. Juni haben Sie die Wahl: Es geht es um die Zukunft Europas. Die CDU und Angela Merkel stehen für eine starke Stimme Deutschlands in Europa. Bitte unterstützen Sie uns bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni – wählen Sie CDU!

Montag, 1. Juni 2009

Brief an die CDU

Nachdem ein Nutzer im Forum von Stigma-Videospiele.de als Reaktion auf die Absage der IFNG einen sehr wütenden Brief an die CDU geschrieben hat und darauf, wie zu erwarten war, eine Standartantwort bekam, wollte ich mal wieder selbst was an die werten Damen und Herren der Union schreiben. Das kam dabei herraus. Falls ich eine Antwort bekommen sollte, werd ich sie natürlich gleich hier veröffentlichen.

Sehr geehrte Mitglieder der CDU,

ich richte mich an sie mit einem wichtigen Anliegen. Ihre Einstellung zum Thema PC- und Videospiele.
Kürzlich las ich online ein Antwortschreiben Ihrer Partei, auf einen Brief eines jungen Mannes der über die Absage der Intel Friday Night Games in Frankfurt sehr verärgert war. In Ihrem Antwortschreiben fiel mir ein Teil ganz besonders auf:

„Mit dem Werteverständnis der CDU sind Spiele, bei denen es darum geht, möglichst viel zu töten, nicht vereinbar. Spiele, die zu Gewalt,menschenverachtenden Handlungen und Brutalität anleiten, widersprechen unserer christlichen Grundhaltung. „

Dies ist nicht das erste mal, dass ich diese Aussage von einem Mitglied Ihrer Partei höre. Und es ist natürlich auch Ihr gutes Recht, diese Einstellung zu vertreten. Dennoch muss ich Ihnen hierzu einmal selbst einige Dinge mitteilen. Ich denke ich muss nicht auf ihre Aussagen über „menschenverachtende“ Spiele genauer eingehen. In den letzten Wochen, ach was, in den letzten Jahren, wurde nur allzu deutlich, dass die Spieler-Gemeinde in Deutschland offensichtlich eine völlig andere Einstellung zur „Brutalität“ auf dem Bildschirm hat, als die Vertreter der CDU wie zum Beispiel Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech. Und es ist auch klar, dass die CDU nicht von ihrem Standpunkt abweichen will. Das ist wie bereits gesagt ja auch natürlich Ihre freie Entscheidung. Ich möchte aber, dass Sie eines bedenken: PC- und Videospiele sind in der inzwischen fest in der Unterhaltungskultur unseres Landes verankert, werden von Menschen zwischen 5 und 55 gespielt, völlig unabhängig vom jeweiligen Genre. Nicht, dass Sie sich wirklich vor eine Genre-Einteilung unter Spielen interessieren würde, inzwischen sind ja sogar Final Fantasy und WarCraft als „Killerspiele“ bezeichnet worden.
Worauf ich damit hinaus will ist folgendes. Sie, als Partei, müssen realisieren, dass Sie mit Ihren Forderungen, Halbwahrheiten und manchmal sogar dreisten Lügen vielleicht einige Wählerstimmen sichern können. Aber Sie werden auf jeden Fall eine Menge verlieren. Wenn sogar die junge Union gerügt wird, weil Sie nicht mit dem blinden Aktionismus ihrer Gründungspartei einverstanden ist, zeigt sich doch recht deutlich, dass die CDU/CSU anscheinen nicht an den Stimmen junger Wähler interessiert ist.

Des weiteren möchte ich noch etwas anmerken. Wenn Sie die „menschenverachtenden Handlungen“ in Videospielen nicht mit ihrer „christlichen Grundhaltung“ vereinbaren könnten, ob Sie sich dabei nur auf Spiele beschränken wollen. Ein James Bond-Film kann genauso gut eine „Anleitung zum töten“ sein wie etwa „Counter-Strike“. Und ist es nicht etwa auch „menschenverachtend wenn „Max und Moritz“ am Ende ihrer Streiche in der Mühle des Bäckers landen? Dies mögen auf den ersten Blick an den Haaren herbeigezogene Vergleiche sein, aber sie haben doch eine entscheidende Gemeinsamkeit: Fiktion. Egal, ob James Bond, der Terminator, Counter-Strike, WarCraft, Max und Moritz, der Struwelpeter; all das ist Fiktion. Und jeder Grundschüler weiß das. Denken Sie einmal darüber nach, dann wird Ihnen vielleicht klar, wie merkwürdig Ihre Forderungen nach einem Verbot von „Killerspielen“ für viele klingen mag.

Ein letzter Punkt noch: ebenfalls unter dem Deckmantel des Jugendschutzes wurden in letzten Wochen Verbote von Paintball sowie dem aus Amerika kommenden „Ultimate Fighting“ gefordet, begründet mit ähnlichen Argumenten wie beim Spiele-Verbot. Sollten Sie als Partei, diese Veranstaltungen ebenfalls nicht mir Ihrer „christlichen Grundhaltung“ vereinbaren können, fordere ich Sie dazu auf eben so Kampfsportarten und Olympische Disziplinen wie Boxen, Fechten und Ringkampf zu verbieten! Entweder Sie stehen vollständig zu Ihren Werten, oder gar nicht.

Hochachtungsvoll
Konrad Huber

Klarmachen zum ändern!

Jetzt muss ich doch nochmal politisch werden.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass alle Leser dieses Blogs schon einmal von der Piratenpartei gehört haben. Falls nicht, hier ein paar Videos:
Edit: blöde neue 16:9 Youtube Videos. Verdecken mein Profil :P





Außerdem haben sie auch eine Meinung zu der (leider) immer noch aktuellen Debatte über ein Verbot von "brutalen" Computerspielen.

Die Sache ist die: die Piratenpartei wurde bereits für die Europa-Wahl zugelassen (und kriegt so wie es im Moment aussieht auch meine Stimme), allerdings noch nicht für die kommende Bundestagswahl. Dazu brauch sie noch "Unterstützungsschriften". Details hierzu gibt in deren F.A.Q.
Deswegen möchte ich Euch bitten dieses Schreiben auszufüllen und abzuschicken. Das ist noch nicht Eure Stimme für die Bundestagswahl! Jedeglich eine Unterschrift dafür, dass sie überhaupt erst zur Wahl antreten darf. Aber ohne genug Unterschriften wird die Piratenpartei garnicht erst aufgestellt werden. Deswegen: hier klicken, Bundesland wählen, Formular ausfüllen, ausdrucken und abschicken. Bitte.

Ich weiß, im Moment sieht es aus als hätten die Jungs und Mädels keine großen Chance, aber ich da einfach mal optimistisch. Mit ihrer klaren Einstellung zu so merkwürdigen politischen Ideen wie Online-Durchsuchungen, Internetsperren und ein Verbot von "gewalttätigen" Videospielen treffen die Piraten meiner Meinung nach den Nerv der Zeit ähnlich wie damals die Grünen als die zum ersten mal auf der politischen Bühne erschienen sind und die wurden am Anfang vermutlich auch nicht so ernst genommen.

Und ja, mir ist bewusst, dass das merkwürdig klingt wenn ich als Green Ninja die Piratenpartei unterstüzte^^. Ich schätze das macht mich dann zu einem Unterstützer der...