Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre Mail.
Am 1. Juli 2008 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Damit wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen deutlich verbessert. Die unionsgeführte Bundesregierung hat insbesondere die Indizierung gewaltbeherrschter Inhalte erleichtert. Computerspiele, deren einziger Zweck die Darstellung von Mord- und Metzelszenen ist oder in denen Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird, gelten jetzt als jugendgefährdend. Die CDU Deutschlands tritt dafür ein, den Jugendschutz bei Computerspielen im Hinblick auf die technologischen Veränderungen konsequent weiterzuentwickeln. Verbote alleine genügen jedoch nicht. Wir müssen auch die Familien und die Schulen weiter sensibilisieren und so die „Kultur des Hinsehens“ stärken. Kinder und Jugendliche müssen ein friedliches Konfliktlösungsverhalten lernen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Menzer
CDU-Bundesgeschäftsstelle
Team Bürgerservice
P.S.
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