Mittwoch, 8. April 2009

Brief an die USK bez. DLC

Als ich gestern erfuhr, dass der von mir heiß ersehnte Versus-Mode von Resident Evil 5 nicht auf dem deutschen Marktplatz erscheint weil er im Gegensatz zum Hauptspiel keine Freigabe der USK bekommen hat, beschloss ich spontan der USK einen Brief zu schreiben.

Sehr geehrte Mitarbeiter der USK,


mein Name ist Konrad Huber, ich bin Student aus Freiburg und ich habe ein wichtiges Anliegen, mit dem ich mich an Sie wenden möchte. Es geht um herunterladbare Inhalte für Videospiele, sogenannten „Downloadable Content“.

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Deutschland im Vergleich mit vielen anderen Ländern Europas oder der USA sehr strenge Gesetze hat, wenn es um „Gewalt“ in den Medien geht. Dies hängt natürlich auch zusammen mit dem Artikel §131 des deutschen Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von „gewaltverherrlichenden“ Medien verbietet. Aber es liegt auch daran, dass die USK allgemein sehr viel empfindlicher auf dieses Thema reagiert, als Ihre europäischen Kollegen wie zum Beispiel die Pegi.

Dies alles wäre an sich ja kein Problem, da es volljährigen Spielern ein Leichtes ist, sich ein Spiel im benachbarten Ausland zu kaufen, falls es in Deutschland nicht, oder nur gekürzter Form erhältlich ist.

Nun gibt es aber ein Problem: Videospiele die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt, kann man als interessierter, erwachsener Spieler trotzdem erwerben, sogar bequem von zu Hause aus über das Internet. Solange der Lieferant sicherstellt, dass der Adressat auch alt genug ist, ist auch dem Jugendschutz genüge getan.

Beim „Downloadable Content“, kurz DLC, ist dies aber leider nicht der Fall und dies ist ein großes Ärgernis für volljährige Spieler, die zwar die vollständige Version eines Spieles besitzen, aber im Gegensatz zu Spielern in z.B. Frankreich oder England letztlich doch den Kürzeren ziehen, da ihnen ein Teil des Gesamtprodukts weiterhin verwehrt bleibt. Dazu möchte ich 2 Beispiele nennen:

  1. das in Deutschland indizierte Action-Spiel „Gears of War 2“ wurde in Deutschland nicht veröffentlicht, weil es zu „gewaltverherrlichend“ war. Trotzdem gehört dieses Spiel international zu den beliebtesten Titeln der Online-Community und hat von der Presse sehr gute Kritiken bekommen.

    Für dieses Spiel ist nun kürzlich in Europa „DLC“ veröffentlicht worden, es handelt sich um neue Karten für den Mehrspieler-Modus. Also im Prinzip an sich nichts „gewalttätiges“ an sich, nur eine neue Umgebung für Mehrspieler-Partien. Dennoch wurde der Inhalt nicht auf dem deutschen Marktplatz von Xbox-Live veröffentlicht, da das Hauptspiel in Deutschland indiziert wurde.

  2. Das letzten Monat erschienene „Resident Evil 5“ ist ebenfalls ein Action Spiel in dem es recht rabiat zur Sache geht. Im Gegensatz zu „Gears of War 2“ allerdings, wurde es in Deutschland ungeschnitten veröffentlicht, zur Freude vieler Fans der Serie. Kürzlich wurde für dieses Spiel auf dem europäischen Online Marktplatz von Microsoft und Sony der sogenannte „Versus-Mode“ veröffentlicht, eine Variante des bereits im Hauptspiel enthaltenen Bonus-Spiels „the Mercenaries“. Ich habe mir auf englischen Internetportalen Videos zu diesem Modus angesehen und Berichte darüber gelesen und allen Anschein nach, ist der einzige Unterschied zwischen dem „Versus-Mode“ und „the Mercenaries“ das man hier nicht nur vom Computer gesteuerte Gegner bekämpft sondern auch menschliche Mitspieler aus aller Welt.

    In Deutschland allerdings, wurde dieser extra Spiel-Modus nicht veröffentlicht, da er keine Freigabe der USK erhalten hat. Die einzige Erklärung die mir zu diesem Thema einfällt, ist der Versus-Mode anscheinend von einem anderen Gremium innerhalb der USK geprüft wurde als das, welches sich mit dem Hauptprogramm beschäftigt hat. Ich sehe keinen anderen Grund warum der „Versus-Mode“ keine Freigabe, bzw. eine andere Bewertung bekam als das Hauptspiel.


Deswegen habe ich eine Frage an Sie:

Wäre es nicht möglich, zusammen mit den jeweiligen Verantwortlichen der großen Spiele-Firmen (Microsoft, Sony, Nintendo) ein System auszuarbeiten, dass den Download von Zusatzinhalten erlaubt, sofern Daten vom Originalspiel bereits vorhanden sind und die Jugendschutz-Einstellungen der Konsole dies erlauben? Auf diese Weise würden die indizierten Titel nicht „beworben“ werden und deutsche Spiele-Fans könnten ganz legal auf auf die selben Inhalte zugreifen, wie ihre Mitspieler in ganz Europa.

Und wenn das zu abwegig klingt, zumindest einmal darüber nachdenken, ob Sie in machen Fällen nicht einfach zu empfindlich reagieren, wo Ihre Kollegen aus dem Ausland dem doch so viel aufgeschlossener sind.

Mir ist bewusst, dass es sicher nicht im Sinne der deutschen Gesetzgeber liegt, dass so viele Spieler in Deutschland lieber auf Fassungen aus dem Ausland zurückgreifen, aber dies schließlich einer der vielen Vorzüge einer globalisierten Welt. Trotz allem, ist der aktuelle Stand der Dinge vor allem eines: Ungerecht gegen über Spielern aus Deutschland, die einfach nur die gleichen Produkte haben wollen wie die Bewohner, der Schweiz, Österreich oder Frankreich.

Letztlich möchte ich noch hinzufügen, dass Sie hoffentlich nicht dem öffentlichen Druck nachgeben und anfangen „brutale“ Spieler härter zu bewerten, auch nicht als Reaktion auf politischen Aktionismus. Ich finde die Mitarbeiter der USK machen ihren Job soweit sehr gut, eigentlich, sogar ein wenig zu gut.

Ich hoffe, Sie lassen sich meinenVorschlag einmal durch den Kopf gehen, denn immerhin ist es so, bei all den hitzigen Debatten über das Für und Wieder von Computerspielen, wäre es für die „Gamer“ Deutschlands gut zu wissen, dass die USK hinter ihnen steht.

Hochachtungsvoll,

Konrad Huber

Petiton gegen neue Kennzeichnung wurde abgelehnt

Das hier kam heute mit der Post. Eine Antwort auf meine Petition gegen die FSK-Flatschen.

Betr.: Jugendschutz


Bezug: Mein Schreiben vom 11.03.2009

Anlg.: - 1 -


Sehr geehrter Herr Huber,


anliegend übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme mit der Bitte um Kenntnisnahme.


Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geht der Ausschussdienst davon aus, dass Ihr Petitionsverfahren als abgeschlossen angesehen werden kann.



Jugendschutz

Eingabe des Herrn Konrad Huber, 79098 Freiburg im Brausgau, vom 23. Februar 2009

Ihr Schreiben vom 11. März 2009, Pet 3-16-17-21651-049745


Der Petent wendet sich mit seiner Eingabe


1. gegen die Vergrößerung der FSK-Kennzeichen sowie gegen deren Platzierung auf DVD und Blu-Ray-Hüllen. Er begründet dies damit, dass die überdimensionierten Warnhinweise unästhetisch seien und die gestalterische Freiheit des Künstlers beschneiden, DVD- und Blu-Ray-Hüllen keine Wegwerfobjekte wie Zigarettenschachteln seien, sondern Sammelobjekte, und zumindest deren Frontseite so erhältlich sein sollte, wie der Künstler es ursprünglich vorgesehen habe;


2. ferner sei die bisherige Altersfreigabe den Verbrauchern ausreichend bekannt; so dass die neuen Symbole auf der Frontseite der Verpackung dem Jugendschutz in keiner Weise dienlich seien.


Ich weise daraufhin, dass sich der Petent mit gleichem Anliegen am 9. Januar 2009 direkt an Frau Bundesministerin von der Leyen über das Internet-Portal des BMFSFJ "direktzu von der Leyen" gewandt hat.



Anfrage und Antwort von Frau Ministerin können unter nachstehendem Link eingesehen werden (http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18823). Die nachfolgende Stellungnahme entspricht inhaltlich dieser Antwort, ist jedoch ausführlicher:


Für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen ist die Beachtung der Jugenddschutzvorschriften in der Praxis überaus wichtig. Weil die bestehenden Verbote vor Ort auch durchgesetzt werden müssen, ist es erforderlich, verbesserte Rahmenbedingungen für die zuständigen Kontrollbehörden zu schaffen.


Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, das am 1. Juli 2008 in Kraft


getreten ist, wurden u. a die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festgeschrieben. Damit wurden bessere Rahmenbedingungen für den Vollzug geschaffen. Denn Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf einen effektiven Jugendmedienschutz und müssen vor schädigenden Inhalten, insbesondere mit Gewaltdarstellungen jeglicher Art, sowohl in Video- und Computerspielen als auch in anderen Medien geschützt werden.


Die Festschreibung der Mindestgröße und Sichtbarkeit von Alterskennzeichen dient dazu, dass das Verkaufspersonal auf einen Blick erkennt, für welche Altersgruppe die Bildträger mit Film- und Spielprogrammen freigegeben sind. Gewerbetreibende und Veranstalter, die Bildträger an Kinder und Jugendliche abgeben, für deren Altersstufe sie nicht freigegeben sind, können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.


Darüber hinaus werden auch Eltern durch die großen Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Rahmen ihrer Medienerziehungskompetenz sensibilisiert.



Verkäufer an der Kasse genauso wie Eltern daheim im Kinderzimmer können auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spiel für Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters freigegeben ist oder nicht. „Warnschilder“ wirken nur, wenn sie sichtbar sind, das gilt im Straßenverkehr wie auf Zigarettenpackungen.


Enthält ein Videofilm oder Computerspiel jedoch kein Kennzeichen von der FSK oder der USK, so so darf das Spiel (unabhängig vom Inhalt) Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und darf auch nicht im Versandhandel angeboten und überlassen werden.



Tja, was soll man dazu noch groß sagen. Eigentlich bin ja positiv überrascht, dass die das ganze mit DirektZu zurückverfolgen können. Auf der anderen Seite hab ich ja nur deswegen eine offizielle Petition gestartet, weil ich von der Bundesfamilienministerin so ne lahme Antwort bekommen habe. Sogar der Zigarettenvergleich kommt nochmal vor, obwohl ich den in meiner Petition sogar anspreche. Tja, jetzt kann man nur noch hoffen, dass dieser Beitrag hier bald beantwortet wird.


Und warum müssen die mir sowas eigentlich mit der Post schicken? Hätts ne Email mit PDF-Anhang nicht auch getan?

Sonntag, 5. April 2009

Jetzt werden sogar L.a.r.p.s verboten....

Im Namen der "Gewaltpräventation" hat das Dortmunder Jugendamt eine Mittelalter/Fantasy Larp Aktion verboten.

Ganz ehrlich, so langsam kann ich nicht mehr. Wer lässt sich denn so einen Scheiß einfallen?! Nicht das Larp, das Verbot mein ich. Wenn die Kinder drin sitzen und zocken ist das schlecht. Wenn sie rausgehen in die Natur um was zu erleben ist das auch schlecht. Wo soll das enden? Gummizellen mit offenem Dach?

*Kopfanderwandzertrümmer!!!

Meine unveröftenlichten Beiträge an Frau von der Leyen

Wie ich bereits in diesem Beitrag hier erwähnt habe, hab ich auf Frau von der Leyens Antworten auf meine DirektZu Beiträge selbst schon Antworten verfasst. Ich hatte so richtig Spaß daran ihre Argumentation auseinander zu pflücken als Schnittbericht-Foren Nutzer "Xero" eine offizielle Mitteilung bekam, dass bereits erwähnte Themen kein 2. mal behandelt werden. Deswegen habe ich darauf verzichtet meine Beiträge abzuschicken, da sie im Prinzip auch eine direkte Antwort auf die Antworten der Familienministerin sind. Für den Fall, dass es jemanden interessiert, hier die besagten Beiträge:


Zum Thema Indizierung und Zensur:

Sehr geehrte Frau Von Der Leyen,

betrachten Sie Folgendes bitte als Antwort auf Ihre Antwort zum Thema „Indizierung und Zensur in den neuen Medien“.

Zuallererst möchte ich Ihnen danken, dass sie sich die Zeit genommen haben meine Fragen zu beantworten.

Besonders dieser Teil war mir sehr hilfreich:

Sie beklagen, dass Sie auch als Erwachsener in Deutschland häufig nur „entschärfte“ Spielversionen erhalten und führen das auf Jugendschutzvorschriften zurück. Das ist nur zum Teil richtig. Für Computerspiele, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, gibt es, was den Inhalt angeht, allein das Strafgesetzbuch als gesetzliche Grenze. Das heißt, verboten ist zum Beispiel, was „gewaltverherrlichend“ ist oder Nazi-Gedankengut verbreitet.“

Die Sache mit dem Strafgesetzbuch war mir tatsächlich nicht bekannt. Es hat natürlich wenig Sinn mit Ihnen als Familienministerin über dieses Thema zu debattieren; ich bin aber trotz allem eher unzufrieden darüber wie sich das auf die Spielkultur auswirkt.


Allerdings sind mir in Ihrer Antwort trotzdem einige Unklarheiten aufgefallen, auf die ich deswegen Ihre Aufmerksamkeit lenken möchte.

Ich Zitiere:

Davon abgesehen steht es den Spiele-Anbietern vollkommen frei, mit welchen Versionen sie den deutschen Markt beliefern. Dass sie in der Praxis häufig Spiele „entschärfen“, ist letztlich ihre eigene Entscheidung.“,

sowie:

Viele Spieleanbieter ziehen es aber aus wirtschaftlichen Gründen vor, ihre Produkte im normalen Regal zu platzieren und wollen auch auf minderjährige Käufer nicht verzichten.“,

und:

In Deutschland gibt es keine Zensur.“

Das ist so leider nicht ganz korrekt. Die Spiele werden von den Entwicklern „entschärft“, damit die USK dem Titel eine Freigabe erteilt. Bekommt ein Titel keine Freigabe, kann und wird er in Deutschland früher oder später „auf dem Index landen“, wie man im Volksmund sagt. Und wenn Spiele oder Filme keine Freigabe erhalten und indiziert werden, dann können diese Titel ohne Probleme beschlagnahmt werden und um dies zu verhindern sehen die „Publisher“ oft von einer Veröffentlichung in Deutschland ab.

Doch sind auch Titel die für den deutschen Markt gekürzt wurden, meistens immer noch erst ab 18 Jahren freigegeben, weswegen solche Titel gar nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, also kann die Industrie davon überhaupt nicht profitieren..

Viele Entwickler müssen also ihre Spiele kürzen, um sie in Deutschland an die gleiche Käuferschicht zu verkaufen wie in z.B. Italien oder Frankreich. Und wenn sie nicht „entschärft“ werden, dann werden diese Titel häufig indiziert und häufig auch kurz darauf beschlagnahmt. Und das, werte Frau von der Leyen, ist Zensur, egal wie Sie es drehen und wenden.


Ein weiteres Zitat:

Sie werden mir sicher zustimmen, dass solche Schranken (die nicht alle Länder kennen) sinnvoll und notwendig sind.“

Nein, ich kann Ihnen in diesem Punkt absolut nicht zustimmen. Es gibt durchaus einige Filme und Videospiele die unter gewissen Umständen als „gewaltverherrlichend“ bezeichnet werden könnten, was aber nichts daran ändert, dass ich mich darüber ärgere, dass ich in fast jeden anderem Land Europas normal erwerben könnte. Dass ich diese Titel außerhalb Deutschlands kaufen muss hat letztlich genau 2 Effekte:

  1. Es schadet der deutschen Wirtschaft. Gerade in Zeit der aktuellen Krise ein Punkt dem man mehr Beachtung schenken sollte.

  2. Wenn ein Spiel in Deutschland nicht erhältlich ist, werden von den Online-Diensten der Hersteller auch keine herunterladbaren Inhalte im deutschen Netzwerk angeboten. So kann ich mir als volljähriger Bürger zwar ein indiziertes Spiel im Ausland oder „unter der Ladentheke“ kaufen, komme aber trotzdem nicht in den vollen Genuss des Titels wie die nicht-deutschen Bürger der EU.

Es gibt noch einige andere Probleme die geschnittene Fassungen von Videospielen mit sich bringen. Das größte Problem ist, dass die deutsche geschnittene Fassung eines Videospiels häufig nicht kompatibel ist mit den Versionen aus dem Ausland und so deutschen Spielern die volle Nutzung eines internationalen Mehrspieler-Erlebnisses verwehrt bleibt.

Des Weiteren, finde ich auch den deutschen Umgang mit „verfassungsfeindlichen Symbolen“ und Ähnlichem zu verallgemeinernd und häufig dem Fall nicht richtig angemessen. Aber dies ist kein Thema welches in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.


Dann gab es noch folgende Aussage:

Denn unter der Ladentheke oder in Räumen, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben, dürften sie durchaus ungeschnittene Spiele exklusiv für erwachsene Fans wie Sie anbieten.„

Hier haben wir ein weiteres Problem. Für viele der großen Ketten wie Saturn oder Media-Markt lohnen sich solche „Räume“ nicht und kleinere Läden haben dafür selten die Fläche. Hinzu kommt die Differenzierung zwischen indizierten Titeln auf Liste A und Liste B und, dass ich auch nur dann indizierte Titel kaufen kann, wenn sie noch nicht beschlagnahmt wurden.

Um mich kurz zu fassen, selbst wenn ein Händler Ware „unter der Ladentheke verkauft“, kann er mir nur einen Teil der Ware anbieten. Ein Beispiel ist das Rollenspiel „Fallout 3“ das in Deutschland gekürzt wurde um eine Freigabe zu bekommen. Da ich aber Wert auf vollständige Versionen lege würde ich aber eine Version aus z.B. England vorziehen, bekomme sie aber nicht über einen deutschen Händler, egal ob über oder unter der Ladentheke.


Zum Abschluss noch ein letztes Zitat:

Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich da eisern bin!“

Hier muss ich Ihnen leider auch mit einem klaren Nein antworten, ich verstehe das absolut nicht. Wie bereits erwähnt gehen die aktuellen Jungendschutzbestimmungen, so merkwürdig das auch klingen mag, an der „Zielgruppe“ vorbei. Dass Titel die häufig eine „Ab 18“ Einstufung oder ähnliche Bewertung erhalten, noch zusätzlich gekürzt, oder im Extremfall indiziert und beschlagnahmt werden, ist kein Jugendschutz sondern Bevormundung Erwachsener.


Dies bringt mich nun zu meiner Frage:

Warum ist der deutsche Jugendschutz bezüglich solcher Themen eigentlich viel strenger als im Rest von Europa?

Und, da anscheinend das deutsche Strafgesetz der Grund ist, weswegen Spiele und Filme aufgrund von „Gewaltverherrlichung“ indiziert und beschlagnahmt werden, würde ich gerne noch wissen an wen ich mich wenden muss, um mir diesbezüglich etwas Gehör zu verschaffen.


Ich hoffe, dass Sie auch dieses Anliegen vorgelegt bekommen und meine Ergänzungen zu Ihrer Argumentation Ihnen dabei helft einen wirksamen Jugendschutz durchzusetzen ohne, dass volljährige Spiele- und Filmfans wie Ich und die restlichen Befürworter dieses Antrags dabei den Kürzeren ziehen müssen.

Ihnen ist möglicherweise auch aufgefallen, dass meine letzten 2 Beiträge unter den 3 am besten bewerteten auf Ihrer Seite gehören und während ich dieses Schreiben verfasse warten bereits zwei weitere Beiträge mit einem ähnlichen Anliegen von anderen Mitgliedern des DirektZu Boards auf eine Freischaltung. Daran erkennen Sie hoffentlich, dass es eine ganze Menge Leute wie mich gibt, die mit den aktuellen Bestimmungen alles andere als zufrieden sind.


Ich freue mich auf ihre Antwort,

Konrad Huber




Zum Thema Kennzeichnungen.


Sehr geehrte Frau von der Leyen,

dieser Beitrag ist eine Antwort auf Ihre Antwort, bezüglich der neuen Kennzeichnungen auf Spielhüllen und Filmschachteln. Zuallererst möchte ich Ihnen auch hier danken, dass sie sich die Zeit genommen haben meine Beiträge zu beantworten, allerdings kann ich einen Großteil Ihrer Ausführungen zu diesem Thema absolut nicht nachvollziehen.


Aber am besten bediene ich mich auch hierzu wieder Ihrer Zitate:


Die Erfahrung zeigt, dass die besten Jugendschutz-Gesetze nichts nutzen, wenn sie in der Praxis ignoriert werden. Als langjähriger Spiele-Fan wissen Sie sicherlich sehr gut, dass man sich bis zur Einführung der großen, deutlich sichtbaren Alterskennzeichnungen irgendwo im Kleingedruckten über die Altersfreigabe informieren musste. „

Meiner Meinung nach waren die alten Alterskennzeichnungen völlig ausreichend. Sie waren aufgrund der starken farblichen Abhebung, mehr als deutlich auf der Front erkennbar und auch die Zahl war deutlich sichtbar.


Das war für viele eine Einladung zum Wegschauen. Heute können Verkäufer an der Kasse genauso wie die Eltern daheim im Kinderzimmer auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spiel für Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters freigegeben ist oder nicht.“

Diese Aussage kann ich absolut nicht nachvollziehen. Es ist die Pflicht eines jeden Verkäufers im Zweifelsfall zu überprüfen ob ein Produkt für einen minderjährigen Kunden geeignet ist oder nicht. Und Eltern tragen die Verantwortung sicher zu stellen, dass die Dinge mit denen sich ihre Sprösslinge in deren Freizeit beschäftigen auch für sie geeignet sind.

Beide Parteien tragen eine Verantwortung der sie sich nicht entziehen können und indem die Logos einfach um ein vielfaches vergrößert werden untergraben Sie nur die Autorität und Kompetenz besagter Personen.


'Warnschilder' wirken nur, wenn sie deutlich sichtbar sind, das gilt im Straßenverkehr wie auf Zigarettenpackungen. Wenn wir anfangen, Warnsignale aus ästhetischen Gründen zu verstecken, können wir auch gleich darauf verzichten. „

Ich finde diesen Vergleich sehr unpassend. Verkehrsschilder dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und trotzdem werden sie des öfteren von rücksichtslosen Fahrern missachtet. Glauben Sie, es würde helfen wenn diese Schilder um das Doppelte vergrößert werden?

Auch Ihr Vergleich mit den Zigarettenpackungen hinkt ein wenig. Zigarettenschachteln sind Wegwerfobjekte, Film- und Spielhüllen dagegen Sammlerstücke; insbesondere in Zeiten in denen der digitale Vertrieb dieser Medien immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Dazu muss außerdem noch erwähnt werden, dass zwar einige der großen Filmverleihe bestätigt haben, dass sie DVDs und Blu-Rays in Zukunft mit Wendecovern ausstatten werden damit sich Besitzer nicht über das neue Logo auf Filmschachteln ärgern, dies hilft allerdings nur bei „regulären“ Verpackungen. DVDs und Blu-Rays von erfolgreichen Filmen kommen aber häufig auch in limitierten Sondereditionen mit speziellen Hüllen, bei denen ein Wendecover leider nicht möglich ist und es sind gerade solche Fassungen die für Sammler interessant sind.

Seit dem vergangenen Sommer kann sich niemand mehr herausreden, er habe nicht gewusst, ob ein gekennzeichnetes Computerspiel z.B. an einen 12-Jährigen abgegeben werden kann oder nicht. Für alle Eltern, die ihre Kinder schützen, und Kontrollbehörden, die verantwortungslose Verkäufer überführen wollen, ist das ist ein gewaltiger Fortschritt.“

Auch hier gilt: Eltern und Verkäufer hatten die selben Pflichten bereits zuvor. Das die bisherigen Kennzeichnungen zu klein waren, ist keine Ausrede. Verkäufer könnten sich auch trotz der großen Logos weiterhin verantwortungslos verhalten und, dass die Gesetze bisher nicht gründlich genug durchgesetzt wurden erscheint mir eher ein Armutszeugnis für besagte „Kontrollbehörden“ zu sein.



Frau von der Leyen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die neuen vergrößerten Logos eine wirkliche Verbesserung des Jugendschutzes sind. Wie bereits erwähnt, gibt es in dieser Situation 2 Hauptverantwortliche. Die Händler und die Erziehungsberechtigten. Und anstatt diesen beiden Parteien Verantwortungslosigkeit und anscheinend auch Blindheit zu unterstellen, würde ich vorschlagen, dass stattdessen vielleicht eher an einer ordentlichen Kampagne zur Aufklärung gestartet werden soll.


Letztlich möchte ich noch auf ein Thema zu sprechen kommen, was ich in meinem Letzten Beitrag vergessen habe: Die Pegi.

Auf deutschen Verpackungen sind oft 2 Altersfreigaben zu finden. Die der USK und die der PEGI, in gewisser Weise das EU Gegenstück der USK. Die Freigabe der Pegi wird in beinahe ganz Europa angewandt und Titel mit einer höheren Pegi Alterskennzeichnung werden auch nicht an jüngere Kunden abgegeben.

http://www.pegi.info/de/index/id/953

Das Pegi Logo ist auf den Spielverpackungen mehr als deutlich zu erkennen und es existieren neben der Altersfreigabe noch weitere Symbole, die interessierten Käufern und besorgten Eltern über den Inhalt des Spiels informieren. Außerdem ist die Alterskennzeichung der Pegi größer als die Zahl auf den neuen USK Logos und schafft es dabei trotzdem dezent zu bleiben.


Da stellt sich doch die Frage, warum Deutschland das einzige Land Europas ist, dass noch zusätzlich ein eigenes Freigabe-System benötigt? Wäre es nicht viel einfacher auch in Deutschland das Pegi System als alleinige Instantz zur Bewertung von Spielen zu verwenden? Es wäre sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man bedenkt wie sehr die Länder der Europäischen Union immer mehr zusammenwachsen.


Hinzu kommt, dass die Altersfreigabe der Pegi bei vielen Titeln niedriger angesetzt ist als das USK Äquivalent. Ein weiterer Hinweis darauf, dass Deutschland in diesen Bereichen vielleicht etwas zu empfindlich reagiert. Und das auf Spielhüllen in Deutschland oft 2 Alterskennzeichnungen zu finden sind, ist für viele besorgte Käufer eher verwirrend.


Ich hoffe, dass Sie auch dieses Anliegen vorgelegt bekommen und meine Ergänzungen zu Ihrer Argumentation Ihnen dabei helft einen wirksamen Jugendschutz durchzusetzen ohne, dass volljährige Spiele- und Filmfans wie Ich und die restlichen Befürworter dieses Antrags dabei den Kürzeren ziehen müssen.

Ihnen ist möglicherweise auch aufgefallen, dass meine letzten 2 Beiträge unter den 3 am besten bewerteten auf Ihrer Seite gehören. Daran erkennen Sie hoffentlich, dass es eine ganze Menge Leute wie mich gibt, die mit den aktuellen Bestimmungen alles andere als zufrieden sind.


Ich freue mich auf ihre Antwort,

Konrad Huber