Mittwoch, 8. April 2009

Petiton gegen neue Kennzeichnung wurde abgelehnt

Das hier kam heute mit der Post. Eine Antwort auf meine Petition gegen die FSK-Flatschen.

Betr.: Jugendschutz


Bezug: Mein Schreiben vom 11.03.2009

Anlg.: - 1 -


Sehr geehrter Herr Huber,


anliegend übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme mit der Bitte um Kenntnisnahme.


Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geht der Ausschussdienst davon aus, dass Ihr Petitionsverfahren als abgeschlossen angesehen werden kann.



Jugendschutz

Eingabe des Herrn Konrad Huber, 79098 Freiburg im Brausgau, vom 23. Februar 2009

Ihr Schreiben vom 11. März 2009, Pet 3-16-17-21651-049745


Der Petent wendet sich mit seiner Eingabe


1. gegen die Vergrößerung der FSK-Kennzeichen sowie gegen deren Platzierung auf DVD und Blu-Ray-Hüllen. Er begründet dies damit, dass die überdimensionierten Warnhinweise unästhetisch seien und die gestalterische Freiheit des Künstlers beschneiden, DVD- und Blu-Ray-Hüllen keine Wegwerfobjekte wie Zigarettenschachteln seien, sondern Sammelobjekte, und zumindest deren Frontseite so erhältlich sein sollte, wie der Künstler es ursprünglich vorgesehen habe;


2. ferner sei die bisherige Altersfreigabe den Verbrauchern ausreichend bekannt; so dass die neuen Symbole auf der Frontseite der Verpackung dem Jugendschutz in keiner Weise dienlich seien.


Ich weise daraufhin, dass sich der Petent mit gleichem Anliegen am 9. Januar 2009 direkt an Frau Bundesministerin von der Leyen über das Internet-Portal des BMFSFJ "direktzu von der Leyen" gewandt hat.



Anfrage und Antwort von Frau Ministerin können unter nachstehendem Link eingesehen werden (http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18823). Die nachfolgende Stellungnahme entspricht inhaltlich dieser Antwort, ist jedoch ausführlicher:


Für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen ist die Beachtung der Jugenddschutzvorschriften in der Praxis überaus wichtig. Weil die bestehenden Verbote vor Ort auch durchgesetzt werden müssen, ist es erforderlich, verbesserte Rahmenbedingungen für die zuständigen Kontrollbehörden zu schaffen.


Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, das am 1. Juli 2008 in Kraft


getreten ist, wurden u. a die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festgeschrieben. Damit wurden bessere Rahmenbedingungen für den Vollzug geschaffen. Denn Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf einen effektiven Jugendmedienschutz und müssen vor schädigenden Inhalten, insbesondere mit Gewaltdarstellungen jeglicher Art, sowohl in Video- und Computerspielen als auch in anderen Medien geschützt werden.


Die Festschreibung der Mindestgröße und Sichtbarkeit von Alterskennzeichen dient dazu, dass das Verkaufspersonal auf einen Blick erkennt, für welche Altersgruppe die Bildträger mit Film- und Spielprogrammen freigegeben sind. Gewerbetreibende und Veranstalter, die Bildträger an Kinder und Jugendliche abgeben, für deren Altersstufe sie nicht freigegeben sind, können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.


Darüber hinaus werden auch Eltern durch die großen Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im Rahmen ihrer Medienerziehungskompetenz sensibilisiert.



Verkäufer an der Kasse genauso wie Eltern daheim im Kinderzimmer können auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spiel für Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters freigegeben ist oder nicht. „Warnschilder“ wirken nur, wenn sie sichtbar sind, das gilt im Straßenverkehr wie auf Zigarettenpackungen.


Enthält ein Videofilm oder Computerspiel jedoch kein Kennzeichen von der FSK oder der USK, so so darf das Spiel (unabhängig vom Inhalt) Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und darf auch nicht im Versandhandel angeboten und überlassen werden.



Tja, was soll man dazu noch groß sagen. Eigentlich bin ja positiv überrascht, dass die das ganze mit DirektZu zurückverfolgen können. Auf der anderen Seite hab ich ja nur deswegen eine offizielle Petition gestartet, weil ich von der Bundesfamilienministerin so ne lahme Antwort bekommen habe. Sogar der Zigarettenvergleich kommt nochmal vor, obwohl ich den in meiner Petition sogar anspreche. Tja, jetzt kann man nur noch hoffen, dass dieser Beitrag hier bald beantwortet wird.


Und warum müssen die mir sowas eigentlich mit der Post schicken? Hätts ne Email mit PDF-Anhang nicht auch getan?

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