Mittwoch, 27. Mai 2009

Neuer Leserbrief an die BZ wegen IFNG Absage

Da ich längere Zeit nichts mehr gepostet hab:
hier der Leserbrief den ich heute an die BZ geschrieben habe als Reaktion auf die Absage der Intel Friday Night Games in Karlsruhe. Im Moment denk ich mir, Spieler sollten einfach so oft sie können ihre Meinung irgendwie öffentlich kundtun. Ich befürchte die CDU nutzt ihr aktuelles Momentum aus und kommt auf noch dümmere Ideen.
Wenn der Brief veröfftlicht wird, werd ichs natürlich posten.

Die Absage der Intel Friday Night Games in Frankfurt ist viele Dinge.

Für die Veranstalter und Teilnehmer ist es eine schwere Niederlage im nicht enden wollenden Kampf um mehr gesellschaftliche Akzeptanz für das Hobby Computerspiele.

Für die Spiele-Gegner, wie Innenminister Heribert Rech, ist es oberflächlich ein Sieg. Aber auch ein Armutszeugnis für ihn,die CDU und die Grünen, die ebenfalls die Absage der Veranstaltung gefordert haben.

Die häufige Verwendung des Begriffs „Killerspiele“ zeugt weiterhin von Ignoranz und Unwissen gegenüber dem gesamtem Medium. Genauso wie die willkürliche Benutzung dieses Un-Wortes an sich. Am Anfang waren es nur Ego-Shooter wie „Counter-Strike“ (ab 16), doch inzwischen sind es auf einmal auch Strategiespiele wie „WarCraft 3“ (ab 12). Das Herr Rech und Kollegen von diesen Spielen jemals mehr als nur ein paar Screenshots gesehen hat ist fraglich.

Und als sich kritische Stimmen in der jungen Union und BDKJ erheben wird denen Unwissenheit vorgeworfen?

Doch dann auch noch als Begründung für die Absage immer wieder auf den Amoklauf von Winnenden zu verweisen ist eine schamlose Instrumentalisierung dieser Ereignisse und populistischer Wahlkampf von der schlimmsten Sorte. Spieler in Deutschland müssen es sich gefallen lassen von einer der größten politischen Parteien des Landes in eine Ecke gedrängt und als unmoralisch abgestempelt zu werden. Und all das nur, weil sie in ihrer Freizeit lieber virtuell am Computer schießen und nicht im Schützenverein.


Montag, 18. Mai 2009

Mein neuer DirektZu Von der Leyen Beitrag ist online

Nach der eher entäuschenden Antwort von Frau von der Leyen auf den Beitrag "Jugendschutz oder Erwachsenenbevormundung?!" habe ich beschlossen selbst noch einmal einen neuen Beitrag an die Bundesfamilienministerin zu schreiben.
Um ehrlich zu sein, bin ich sogar ein bisschen überrascht, dass dieser Beitrag überhaupt durchgekommen ist, aber es wurde immerhin sogar ein Beitrag veröffentlicht in dem eine Frau ihre Frage wiederhohlen durfte weil die erste Antwort von Frau von der Leyen ihr nicht ausreichend genug war.

Anyway, auf jeden Fall ist mein neuer Beitrag jetzt online und ich warte schon ganz gespannt auf diese Antwort. Stimmt also bitte für meinen neusten Beitrag, "keine Jugendfreigabe (?)" !

Donnerstag, 14. Mai 2009

Nochmal Paintball

So, anscheinend kamen die Damen und Herren der großen Kolation zu dem Schluss, dass das Paintball-Verbot noch warten kann.

"Doch nach massivem öffentlichen Druck geben viele Parlamentarier den Plan nun auf. Abgeordnete berichten, dass sie in den vergangenen Tagen Hunderte wütende E-Mails und Briefe zum geplanten Verbot bekommen haben."

Wow! Das ist zugleich richtig toll, weil man dadurch den Eindruck hat, dass Politiker nicht jeden Scheiß durchsetzen können wenn man mal so richtig auf die Barikaden geht. Ein Lob an alle Paintball-Spieler und andere wütendende Briefschreiberlinge.

Auf der anderen Seite frage ich mich, ob das heißt, dass sich deuschte Gamer anscheindend damit zufrieden geben nur in Foren rumzujammern anstatt Briefe zu schreiben.
Entweder das, oder die Regierung übergeht absichtlich eine große Gruppe in der Bevölkerung und ignoriert so Leute wie mich einfach.

Gefällt mir beides nicht....

Mittwoch, 13. Mai 2009

Politik ist scheiße!!!

Als ich vor nicht allzulanger Zeit diesen Blog eröffnet hatte, wollte ich nicht, dass daraus so ein klassischer Internet-Blog wird. Es gibt im großen weiten Web schon genug Blogger die tagtäglich über das neuste aus der Welt des Films schreiben, darüber was die Katzen heute so gemacht haben und es gibt auch mehr als genug Blog in dem man einfach mal fröhlich über Politiker herzieht.

Ich hatte diesen Blog eigentlich nur dazu eröffnet, um meine Briefe an Politiker, Journalisten etc. zu veröffentlichen inklusive der Antworten, für den Fall, dass es noch irgendjemanden interessiert.

Doch mit diesem Beitrag muss ich mich mal detaillierter mit der Politik auseinandersetzen als ich ich es vor einem Jahr noch für möglich gehalten hätte. Die meisten Leser haben es sicher schon anderorts mitbekommen, die große Koalition hat sich auf ein Verbot von Paintball, Laserdome und co. geeinigt, das ganze unter dem Tarnmantel einer Verschärfung des Waffengesetzes.

Bisher habe ich mir Mühe gegeben diesen Blog und meine Posts, Briefe und DirektZu Beiträge so seriös wie möglich zu halten. Ich habe auch größtenteils auf das im Rest der Blogosphäre so beliebte Politiker-bashing verzichtet.
Doch jetzt sitze ich hier und grüble seit einigen Stunden (kam vorher nicht zum bloggen) über diesen politischen Fehlgriff nach. Wenn man sonst mit Familie, Freunden und Bekannten über Politik redet wird früher oder später immer der Satz fallen "Die haben doch keine Ahnung wovon sie reden!" und jemand anders wird sagen "Ja natürlich, sind ja auch Politiker. Die machen das schon immer so, das ist ihr job." Vielen wird dieser Dialog sicher bekannt vorkommen. Und mit Ausnahme von Günther Beckstein habe ich mich in den letzten 21 Jahren meines Lebens nie wirklich für Politik(er) interessiert. Warum auch? Ein haufen alter Leute die hauptsächlich über Dinge reden die mich überhaupt nicht interessieren. Ich war wohl ein klassischer Fall der jugendlichen Politikverdrossenheit (oder etwa nicht?).

Dies hat sich allerdings in den letzten... (*kuckt auf den Kalender) ... 5 Monaten schlagartig geändert. So sehr, dass es mir manchmal fast schon Angst macht. Aber ich schweife ab. Es geht hier ja nicht um Videospiele oder FSK Plaketten, sondern wie schon angekündigt um das Paintball-Verbot.

Wenn man das ganze zynisch betrachtet, sollte man ja fast meinen ich könnte mich darüber freuen. Kurz vor den Wahlen wurde ein neuer Sündenbock gefunden und ich muss mich nicht länger mit Briefen aufhalten die Videospiele verteidigen. Ich habe nie Paintball gespielt und auch kein Laserdome (wusste gar nicht, dass es Letzteres überhaupt in Deutschland gibt). Ich finde das Grunkonzept zwar ganz reizvoll, aber habe weder die Zeit noch das Geld mir noch ein Hobby zuzulegen. Mich haben beim organisierten Paintball allerdings immer diese aufblasbaren Kulissen gestört, hat das ganze meiner Meinung nach einfach "weniger cool" gemacht.

Und jetzt soll es.... naja, es ist verboten worden. Es gehört zu der Kategorie Spiele, bei denen die Tötung des Gegners simuliert wird. Dass es von diesem Entschluss nur noch ein Katzensprung zum Verbot von Counter-Strike und co. ist, dürfte jedem klar sein.

Aber mir geht es grade ausnahmsweise mal nicht um ein Verbot von Videospielen, sondern darum, dass dies so ziemlich die schlimmste Form von politischem Aktionismus ist, die mir je untergekommen ist (oder an die ich mich gerade erinnere). Dass CDU und SPD sich nicht für junge Wähler interessieren, haben sie bereits oft genug klar gemacht. Nicht zuletzt durch die geplante Internetsperre, das pauschale Kriminalisieren aller IT-begabten Menschen und das Ignorieren jeglicher Proteste zu diesem Thema.

Wo war ich? Ach ja, das Paintball-Verbot:
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WEM ZUM GEIER NÜTZT DIESES VERBOT IRGENDETWAS???!!!
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Es gibt Leute, die haben mich oft gefragt: "Warum machst du dir all die Mühe? Denkst du nicht, dass die Politiker besseres zu tun haben als sich um Videospiele und Riesenlogos zu kümmern?"

Nun....ANSCHEINEND NICHT! Ich möchte jetzt nicht anfangen, genauer auf all die Probleme einzugehen die dieses Land zur Zeit hat. Arbeitslose, Wirtschaftskrise, Kriminalität, das übliche halt. Aber warum sollten sich "die klügsten Männer der Welt" wie es BelaFarinRod einmal gesagt haben, mit solchen Lapalien beschäftigen. Nein, Paintball, das ist die Wurzel allen Übels! Das und die brutalen Videospiele, die militarisieren die Gesellschaft!
Gut, dass wir in Deutschland keine Wehrpflicht haben......moment!

Ich glaube, das reicht erstmal mit Jammereien. Der nächste Beitrag an Frau von der Leyen schreibt sich nicht von selbst und ich müsste eigentlich auch noch was für die Uni fertig machen.

Stimmt bitte für diesen DirektZu Beitrag über das Paintball-Verbot.

Dienstag, 12. Mai 2009

DirektZu Beitrag über Medienhetze und GEZ

...gibt es hier!

Auf die Antwort wäre ich auch sehr gespannt.

Mir wurde außerdem gesagt, dass demnächst ein Beitrag folgt der sich mit den nervigen Vorwürfen über Paintball und co. beschäftigt. Das spiel ich zwar nicht, finde die ganze Verbotsdebatte aber trotzdem sehr nervig.

Montag, 11. Mai 2009

Antwortschreiben der USK

Ich kam leider noch nicht dazu es sehr gründlich zu lesen, dachte mir aber ich sollte trotzdem mal die Antwort posten die ich von der USK bekommen habe, als Reaktion auf meine Mail über DLC.

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Mail vom 08. April 2009.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten. Aufgrund der vielen Anfragen, komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich etwas weiter ausholen.

In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.

In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz / Indizierungsverfahren / Spruchpraxis / Gewaltdarstellung.

Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt. Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.

Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel Konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung dazu gesetzlich verpflichtet, die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels.

Die Bewertung von PEGI (Pan European Game Information), das z. B. in Italien, Spanien oder England seine Gültigkeit hat, und der deutschen USK für Computer- und Konsolenspiele sind unterschiedlich, dass für PEGI die Anbieter lediglich einen Fragebogen ausfüllen und an PEGI senden. In Deutschland ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Rechtsgrundlage für die Altersfreigaben von Computerspielen an Kinder und Jugendliche. Bei der USK wird daher jedes einzelne Spiel von einem Spieletester gesichtet und in einem Gutachtergremium bewertet (das Verfahren dazu: siehe u. g. Broschüre).

Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (www.usk.de unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt.

Daher wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an den Anbieter, denn Plattformhersteller haben eigene Software-Regelungen, die nicht zulassen, dass in der entsprechenden Region nicht gekennzeichnete Produkte oder Spielbestandteile überhaupt angeboten werden.

Die Obersten Landesjugendbehörden sind für die Alterskennzeichnung von Computerspielen auf Datenträgern zuständig, Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie können keine Gesetze erlassen oder ändern, sondern müssen sich bei Ihren Alterskennzeichnungen an herrschendes Recht halten. Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen auf Datenträgern können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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