Anfang November habe ich eine E-Mail an die FSK geschickt mit einer Anfrage bezüglich einer Sache die mich schon länger irritiert hat. Ab und zu kommt es vor, dass DVD-Veröffentlichung eine andere FSK-Wertung als der Film im Kino bekam. Beispiel: Crank 2: High Voltage
Um der Sache auf den Grund zu sehen habe ich einfach mal nachgefragt und meine Vermutungen wurden tatsächlich bestätigt.
Meine Mail:
Sehr geehrte Mitarbeiter der FSK,
mein Name ist Konrad Huber und ich hätte da eine Frage bezüglich der
Bewertungsmethoden ihrer Einrichtung.
Im April 2009 erschien der Film "Crank 2: High Voltage" in den deutschen Kinos. Die ungeschnittene Fassung welche im Kino zu sehen war bekam von der FSK das Label "keine Jugendfreigabe". Einige Monate später erschien der Film auch auf DVD, allerdings war die Version welche "ab 18" freigegeben war, um über 2 Minuten gekürzt.
Die ungeschnittene Fassung, welche ja bereits im Kino zu sehen war, wurde mit dem Spio/JK-Label "keine schwere Jugendgefährdung" versehen.
Nun zu meiner Frage: Wie begründet die FSK, dass ein Film unterschiedlich bewertet wird, abhängig davon ob er im Kino oder auf DVD veröffentlicht wird? Da der Film ja bereits einmal von der FSK bewertet wurde gab es doch keinen Grund diese Bewertung für die erneute Veröffentlichung zu ändern.
Crank 2 ist der einzige Film von dem mir bekannt ist, dass es zu so einer Unterscheidung kam, aber ich gehe davon aus, dass es sich hierbei weder um den ersten noch den letzten Fall dieser Art handelt.
Ich freue mich auf ihre Antwort.
mfg Konrad Huber
Und die Antwort der FSK:
Sehr geehrter Herr Huber,
bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Grundsätzlich werden im FSK-Bereich zwischen 0 und 16 Jahren Kinofreigaben auf DVD übernommen. Bezüglich der 18er-Kennzeichnung macht der Gesetzgeber allerdings einen Unterschied zwischen der Kinoauswertung und der DVD-Auswertung. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Kinofilme dann eine 18er-Kennzeichnung erhalten können, wenn sie keine "schwere" Jugendgefährdung beinhalten. Bei
der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" oder ab 18 Jahren für DVDs setzt der Gesetzgeber jedoch die Schwelle niedriger. Für eine Nichtkennzeichnung reicht hier die sogenannte "einfache" Jugendgefährdung aus. So kann es durchaus vorkommen, dass mit 18 gekennzeichnete Kinofilme nicht in dieser Version eine Kennzeichnung ab 18 Jahren auf DVD erhalten. Begründet wird dies im Jugendschutzgesetz damit, dass die Kontrolle an den Kinokassen strikt ist, dass im DVD-Bereich die Möglichkeit für Jugendliche unter 18 Jahren an Filme FSK 18 herankommen durch sogenannte Umgehungskäufe größer
ist.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Die Begründung ist also wieder einmal, dass man davon ausgeht, dass der Jugendschutz nicht so funktioniert wie er sollte. Das kann doch nicht deren Ernst sein! Die FSK operiert anhand der Annahme, dass ihre Freigaben missachtet werden. An diesem System muss sich echt was massiv ändern, das kann doch nicht so weiter gehen. :P
"Begründet wird dies im Jugendschutzgesetz damit, dass die Kontrolle an den Kinokassen strikt ist."
AntwortenLöschenLOOOOOl, made my day. Ich bin mit 16 schon in 18er Filme gegangen, und mein Bruder mit 12 in 16er. Da ist die Alterskontrolle an Ladentheken inzwischen auf jeden Fall strenger.
Was müssen die für ein genaues Händchen haben, dass sie chirurgisch sicher genau die zwei Minuten herausschneiden, die solch einen doch recht geringfügigen Alterskennzeichnungsunterschied berücksichtigt lassen. Was sind das für durcheistigte Lichtgestalten, so voll moralischer und ethischer Eleganz, dass sie überhaupt zu solch verantwortungsvoller Tätigkeit fähig sind. Was ist das für ein diffiziles, feinsinniges System, das wir Außenstehenden nur ehrfüchtig bestaunen können.
AntwortenLöschenWaren die eigentlich schon mal im Ausland? Ich meine draußen, drüben, bei den Wilden... bei den freien Völkern!
So eien Aussage würde ich mal an den Handelsverband weiterleiten. Es kann ja wohl nicht sein das Mitarbeiter des Einzelhandels so diffamiert werden. Zumndest ein Protestbrief wäre da fällig.
AntwortenLöschenIch habe andere Erfahrungen an der Kinokasse... Als meine zwei Brüder (damals 1 Woche vor 16. Geburtstag) mit meinem Vater in "Matrix Reloaded" (Ab 16) wollten, durften sie nicht rein da man angeblich in einen 16er Film auch mit elterlicher Begleitung nicht reingehen kann...
AntwortenLöschen@purchaser
AntwortenLöschenHerrlicher Kommentar.
Ja alles Vorbilder. Durch und durch...
@M@Max: ich glaube mit Umgehungskäufe ist gemeint "hey Sie, können Sie das da für misch kaufen?" ^^
AntwortenLöschen@purchaser:
http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=3655654
Ich glaube die Schnittfassung wird vom Verleih eingereicht
@ buzzti:
AntwortenLöschen... das ist gem. § 11 Abs. 1 und 2 JuSchG auch korrekt:
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.
Man darf also z.B. auch nicht mit seinem 5-jährigen Kind in einen kinofilm "ab 6" o.ä..
Die "parental guidance"-Reglementierung ist den unionsparteien übrigens zu lax, die wollen die regelmäßig ganz abschaffen.........
Ich denke, die FSK hat sich nur nicht richtig ausgedrückt in ihrer Antwort: der Gesetzgeber geht davon aus, dass es vor allem zuhause für Minderjährige leichter möglich ist, sich für ihr Alter ungeeignete Filme anzusehen als im Kino; auch wenn die Alterskontrolle der Kinos vielleicht nicht perfekt sein mag, ist es sicherlich schwerer sich dort einen
AntwortenLöschenFSK-18-Film anzusehen als wenn Papa oder Mama zuhause einen solchen griffbereit herumliegen lassen. DAS ist der Gedanke, der hinter dem Gesetz steht.